DGUV Regel 114-016 - Straßenbetrieb Straßenunterhalt

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Abschnitt 4.8 - 4.8 Winterdienste

4.8.1
Streu- und Räumeinsatz mit Fahrzeugen und Geräten

Die beim Streu- und Räumeinsatz meist schwierigen Witterungs- und Straßenbedingungen in Verbindung mit der erforderlichen Konzentration auf den Straßenverkehr stellen bereits hohe Anforderungen an die das Fahrzeug führende Person. Zusätzlich entstehen durch Bedienung und Beobachtung der angebauten Winterdienstgeräte weitere hohe Anforderungen.

Um unter diesen Verhältnissen ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten, ist insbesondere darauf zu achten, dass

  • ausreichende Ruhezeiten möglich sind,

  • sicherheitstechnische Einrichtungen des Fahrzeuges einwandfrei sind (z. B. Reifen, Schneeketten, klare Scheiben) und

  • die Fahrzeuge nicht überladen sind.

Zusätzlich ist beim Räumeinsatz und den damit verbundenen schwierigen Witterungs- und Straßenbedingungen zum sicheren Führen des Fahrzeuges für die Bedienung von Anbaugeräten, die einen hohen Aufwand zur Kontrolle und Informationsverarbeitung erfordern, ein Beifahrer oder eine Beifahrerin erforderlich. Dies können sein:

  • Räumeinsätze mit Seitenschneepflug

  • Räum- und Streueinsätze bei kritischen Wetterbedingungen (z. B. Eisregen, gefrierender Regen, starker Schneefall, Schneeverwehungen)

  • Winterdiensteinsätze zur Erlangung von Winterdienstfahrpraxis

  • Räum- und Streueinsätze mit planmäßigem Zurücksetzen in unübersichtlichen Bereichen

  • Engstellen an schmalen Straßen

Rechtzeitig vor Beginn des Winterdienstes sind die Geräte und Ausrüstungen auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion zu überprüfen.

Verstopfungen von Schneefräsen und Schneeschleudern dürfen nur bei abgeschaltetem Antrieb und Stillstand der Geräte beseitigt werden. Die Beseitigung von Verstopfungen darf nicht mit bloßen Händen erfolgen, deshalb ist geeignetes Werkzeug mitzuführen und zu benutzen. Vor der Montage eines Streuautomaten auf ein Trägerfahrzeug ist zu prüfen, ob das Trägerfahrzeug für die Aufnahme des Streuautomaten geeignet ist (z. B. Art der Ladungssicherung, ausreichende Stabilität der Ladefläche, Einhaltung der zulässigen Achslasten und Gewichte). Die Herstellerangaben zur Montage von Streuautomaten auf dem Trägerfahrzeug sind zu beachten. Auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung der Streuautomaten ist zu achten. Vorhandene Sicherungselemente sind zu benutzen. Der Streuautomat ist mit allen vorgeschriebenen Sicherungsketten oder Bändern mit dem Fahrzeug zu verbinden. Für das Abstellen von Streuautomaten sind geeignete und zugelassene Stützeinrichtungen zu verwenden.

Trittbretter bzw. Trittleitern sind vor dem Benutzen von Schnee und Eis zu befreien.

Beim Herablassen des Streutellers sollte die Bedienperson seitlich vom Streuteller stehen, damit sie nicht durch vom herunterklappenden Streuteller oder von der eventuell auslaufenden Sole getroffen wird.

Ein Auswechseln der Schürfleisten bei angebautem und angehobenem Pflug ist nur zulässig, wenn dieser gegen unbeabsichtigte Bewegung formschlüssig, z. B. Unterstellböcke, gesichert ist. Die Bedienungsanleitung des Herstellers ist zu beachten.

4.8.2
Umgang mit Streusalz und Sole

Bei der Lagerung von Streusalz, z. B. in Hallen, ist darauf zu achten, dass der Böschungswinkel des Streugutes nicht zu steil wird, um ein Abrutschen des Streugutes und eine Verschüttung des Arbeitsbereiches zu verhindern.

Aufgrund der aggressiven Wirkung des Salzes ist der Zustand der Geräte und elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in der Halle regelmäßig zu kontrollieren. Stromzuführungen zu Fördereinrichtungen sind so zu verlegen, dass Beschädigungen und Stolperstellen vermieden werden.

Beim Umgang mit auftauenden Streustoffen (Salze und deren Lösungen) kann eine Gefährdung insbesondere der Haut und der Augen auftreten. Daher ist die wichtigste Schutzmaßnahme beim Umgang mit Salzen bzw. deren Lösungen das Tragen von geeigneten Schutzhandschuhen, z. B. aus Nitril- oder Butylkautschuk und das Betreiben von intensivem Hautschutz. Besteht die Gefahr des Augenkontaktes, z. B. beim Betanken mit Solelösung oder bei Staubentwicklung, ist eine Schutzbrille zu tragen. Bei Staubentwicklung - insbesondere beim Einsatz von "wasserfreiem" Calciumchlorid - ist zusätzlich Atemschutz (Partikelfilter P2) zu tragen.

Beim Lösen von Schlauchleitungen ist besondere Vorsicht geboten, da Sole auslaufen kann. Durch Sole verunreinigte oder nasse Kleidung ist sofort zu wechseln.