DGUV Regel 114-016 - Straßenbetrieb Straßenunterhalt

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Prüfung vor der Benutzung

Arbeitsmittel sind vor der Benutzung arbeitstäglich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Anhang 1 enthält eine Zusammenstellung zu prüfender Arbeitsmittel.

Fahrbaren Arbeitsmaschinen und Fahrzeugen sind vor Beginn jeder Arbeitsschicht auf die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherungseinrichtungen zu prüfen. Während der Arbeitsschicht ist der Zustand des Fahrzeugs auf augenfällige Mängel zu beobachten.

Allgemeine Hinweise zur Feststellung des betriebssicheren Zustandes von Fahrzeugen enthält der DGUV Grundsatz 314-002 "Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal."