Abschnitt 6.8.11 - 6.8.11 Ausastungsarbeiten mit der Motorsäge
Ausastungsarbeiten über Kopf sind unzulässig.
Sind die Schnittstellen vom Boden aus nicht erreichbar, dürfen Ausastungsarbeiten mit der Motorsäge entweder nur von einem Arbeitskorb aus oder mit Hilfe eines Hochentasters durchgeführt werden. Hierbei darf sich keine weitere Person im Schwenkbereich der Säge aufhalten.