DGUV Regel 114-014 - Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.8.11 - 6.8.11 Ausastungsarbeiten mit der Motorsäge

Ausastungsarbeiten über Kopf sind unzulässig.

Sind die Schnittstellen vom Boden aus nicht erreichbar, dürfen Ausastungsarbeiten mit der Motorsäge entweder nur von einem Arbeitskorb aus oder mit Hilfe eines Hochentasters durchgeführt werden. Hierbei darf sich keine weitere Person im Schwenkbereich der Säge aufhalten.