Abschnitt 6.8.8 - 6.8.8 Fällarbeiten nahe von Freileitungen
Befinden sich im Umkreis von 2 Baumlängen um den Stamm elektrische Freileitungen, dürfen Fällarbeiten nur nach Absprache mit dem Betreiber der Leitungen durchgeführt werden.
Befinden sich im Umkreis von 2 Baumlängen um den Stamm elektrische Freileitungen, dürfen Fällarbeiten nur nach Absprache mit dem Betreiber der Leitungen durchgeführt werden.