DGUV Regel 114-014 - Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.5.2 - 6.5.2 Ladungssicherung

Die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass bei üblichen Verkehrsbedingungen eine Gefährdung von Personen, z.B. durch Verrutschen, Wegrollen, Umfallen oder Herabfallen der Ladung, ausgeschlossen ist.

Zu den "üblichen Verkehrsbedingungen" zählen auch Anfahren, Vollbremsungen und Unebenheiten der Fahrbahn.

Hierzu siehe auch Information "Ladungssicherung auf Fahrzeugen" (BGI 649).