Abschnitt 9.2 - 9.2 Meldung von Unfällen
Alle Unfälle und Verletzungen sind dem Aufsicht Führenden unverzüglich zu melden. Erste-Hilfe-Leistungen sind (z.B. durch Eintragung in das Verbandbuch) aufzuzeichnen und mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
Alle Unfälle und Verletzungen sind dem Aufsicht Führenden unverzüglich zu melden. Erste-Hilfe-Leistungen sind (z.B. durch Eintragung in das Verbandbuch) aufzuzeichnen und mindestens 5 Jahre aufzubewahren.