Abschnitt 7.1 - 7 Brandschutz
7.1 Feuerlöscher
Auf Fahrzeugen und fahrbaren Arbeitsmaschinen sollen geeignete Feuerlöscher mitgeführt sowie beim Einsatz fahrbarer Maschinen bereitgehalten werden, soweit dies nicht in anderen Vorschriften bereits geregelt ist. Geeignet sind Feuerlöscher mit den Brandklassen A, B und C.
Technische Einrichtung | Größe des Feuerlöschers |
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Pkw/Kombi | 2 kg (mindestens) |
Lkw | 6 kg |
Baustellenwagen | 6 kg |
Bagger, Planierraupen, Grader und dgl. | 6 kg |
Motorboote (bis 15 t Gewicht) und schwimmende Geräte | 2 kg (mindestens) |
Wasserfahrzeuge (über 15 t Gewicht) | 6 kg (mindestens) |