Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten
(bisher: BGR/GUV-R 2102)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand der Vorschrift: Oktober 2004
aktualisierte Fassung Juli 2010
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Allgemeine Anforderungen | 3 |
Vorschriften und Regeln | 3.1 |
Gleichwertigkeit | 3.2 |
Aufzeichnungen | 3.3 |
Pflichten des Unternehmers | 4 |
Organisation der Arbeitssicherheit | 4.1 |
Unternehmerverantwortung | 4.1.1 |
Aufsicht Führender | 4.1.2 |
Gefährliche Arbeiten - Arbeiten mit besonderen Gefahren | 4.1.3 |
Arbeiten mit besonderen Gesundheitsbelastungen | 4.1.4 |
Auswahl der Beschäftigten | 4.1.5 |
Beschäftigungsbeschränkungen | 4.2 |
Jugendliche | 4.2.1 |
Alkohol, Medikamente oder berauschende Mittel | 4.2.2 |
Einsatz in schwierigem Gelände | 4.2.3 |
Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung | 4.3 |
Gefährdungsbeurteilung | 4.3.1 |
Betriebsanweisung | 4.3.2 |
Unterweisung | 4.3.3 |
Koordinierung von Arbeiten | 4.4 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 4.5 |
Tagesunterkünfte auf Baustellen | 4.6 |
Persönliche Schutzausrüstungen | 5 |
Bereitstellung | 5.1 |
Benutzungsverpflichtung | 5.2 |
Betrieb | 6 |
Allgemeines | 6.1 |
Bestimmungsgemäße Verwendung | 6.1.1 |
Sicherheitseinrichtungen | 6.1.2 |
Sicherheitsabstand | 6.1.3 |
Gefahrbereich | 6.1.4 |
Sichtbehinderung | 6.1.5 |
Ersatzmaßnahmen bei Sichtbehinderung | 6.1.6 |
Umgang mit einfachen Arbeitsgeräten | 6.2 |
Umgang mit Handmaschinen | 6.3 |
Wartung | 6.3.1 |
Reinigung | 6.3.2 |
Umgang mit Verbrennungsmotoren | 6.3.3 |
Transport von Handmaschinen | 6.3.4 |
Mäharbeiten an steilen Böschungen | 6.3.5 |
Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen | 6.4 |
Einsatz von Fahrzeugen und fahrbaren Arbeitsmaschinen | 6.4.1 |
Kennzeichnung | 6.4.1.1 |
An- und Aufbaumaschinen | 6.4.1.2 |
Fahrsicherheit des Trägerfahrzeuges | 6.4.1.3 |
Arbeit bei hohen Außentemperaturen und hoher Staubbelastung | 6.4.1.4 |
Instandhaltung | 6.4.2 |
Wartungsarbeiten | 6.4.3 |
Allgemeines | 6.4.3.1 |
Standsicherheit | 6.4.3.2 |
Stillsetzen der Antriebsmotoren | 6.4.3.3 |
Sicherung gegen unbeabsichtigtes In-Gang-Setzen | 6.4.3.4 |
An- und Abklemmen von Batterien | 6.4.3.5 |
Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegung | 6.4.3.6 |
Mitfahren von Personen | 6.4.4 |
Rückwärtsfahren | 6.4.5 |
Kuppeln von Fahrzeugen | 6.4.6 |
Gelbes Blinklicht (Rundumlicht) | 6.4.7 |
Abstellen von Fahrzeugen | 6.4.8 |
Sicherung gegen unbefugte Benutzung | 6.4.9 |
Ziehen von Lasten | 6.4.10 |
Lade- und Transportarbeiten | 6.5 |
Be- und Entladen | 6.5.1 |
Ladungssicherung | 6.5.2 |
Besteigen der Ladefläche | 6.5.3 |
Sicherung gegen Umkippen von Fahrzeugen | 6.5.4 |
Verwendung von Winden, Hub- und Zuggeräten | 6.5.5 |
Einsatz von Kranen | 6.5.6 |
Arbeiten an hoch gelegenen Stellen | 6.6 |
Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände | 6.6.1 |
Arbeiten an hoch gelegenen Stellen | 6.6.1.1 |
Verzicht auf Absturzsicherungen | 6.6.1.2 |
Ersatz für Absturzsicherungen | 6.6.1.3 |
Arbeitsplätze auf Fahrzeugen oder fahrbaren Arbeitsmaschinen | 6.6.1.4 |
Gerüste | 6.6.2 |
Aufstellen von Gerüsten | 6.6.2.1 |
Gerüstbeläge | 6.6.2.2 |
Lawinenstützverbau | 6.6.3 |
Unterkünfte | 6.6.3.1 |
Blitzschutz | 6.6.3.2 |
Verkehrswege | 6.6.3.3 |
Leitern | 6.6.4 |
Anlegeleitern, Stehleitern | 6.6.4.1 |
Mechanische Leitern | 6.6.4.2 |
Hubarbeitsbühnen | 6.6.5 |
Mindestabstände zu Freileitungen | 6.7 |
Baumpflege- und Fällarbeiten | 6.8 |
Allgemeines | 6.8.1 |
Starten der Motorsäge | 6.8.2 |
Windbruch | 6.8.3 |
Vorbereitung der Fällarbeiten | 6.8.4 |
Umziehen von Bäumen | 6.8.5 |
Zu-Fall-Bringen | 6.8.6 |
Hängen gebliebene Bäume | 6.8.7 |
Fällarbeiten nahe von Freileitungen | 6.8.8 |
Entasten mit der Axt | 6.8.9 |
Entasten mit der Motorsäge | 6.8.10 |
Ausastungsarbeiten mit der Motorsäge | 6.8.11 |
Arbeiten an Hängen | 6.8.12 |
Einsatz von Zugseilen | 6.8.13 |
Gefahrbereich von Zugseilen | 6.8.14 |
Verbrennen von Abfällen im Freien | 6.9 |
Arbeitsplätze am, auf und über dem Wasser | 6.10 |
Arbeitsplätze auf Wasserfahrzeugen | 6.10.1 |
Verhalten bei Sturmwarnung | 6.10.2 |
Verhalten bei Hochwasser und Eisgang | 6.10.3 |
Fällarbeiten am, auf und über dem Wasser | 6.10.4 |
Arbeiten auf Eisflächen | 6.10.5 |
Arbeiten im Bereich von Schleusen und Wehren | 6.10.6 |
Rettungsmittel für Wasserfahrzeuge | 6.10.7 |
Rettungsmittel für Arbeiten am Wasser | 6.10.8 |
Baugruben und Gräben | 6.11 |
Sicherung gegen Abrutschen von Massen | 6.11.1 |
Grabenverbaugeräte | 6.11.2 |
Überhänge | 6.11.3 |
Überprüfen und Beräumen von Felswänden | 6.11.4 |
Verkehrswege an Baugruben und Gräben | 6.11.5 |
Arbeitsraum | 6.11.6 |
Arbeiten am Verbau | 6.11.7 |
Neuartige Verbaugeräte | 6.11.8 |
Wildbachverbau und Lawinenstützverbau | 6.11.9 |
Quellfassungen | 6.12 |
Einsteigen in unterirdische Anlagen | 6.13 |
Ermittlung von Gefahren | 6.13.1 |
Arbeiten in unterirdischen Anlagen | 6.13.2 |
Belüftung | 6.13.3 |
Rettungsmaßnahmen | 6.13.4 |
Spülfelder | 6.14 |
Aufgeständerte Rohrleitungen | 6.14.1 |
Erreichbarkeit von Rohrleitungen | 6.14.2 |
Demontage von Rohrleitungen | 6.14.3 |
Keile in Rohrleitungen | 6.14.4 |
Ersatzstromversorgung | 6.15 |
Schutzmaßnahmen | 6.15.1 |
Prüfung der Schutzmaßnahmen | 6.15.2 |
Brandschutz | 7 |
Feuerlöscher | 7.1 |
Unterweisung und Übung | 7.2 |
Besondere Gefahren | 8 |
Erste Hilfe | 9 |
Erste-Hilfe-Material | 9.1 |
Meldung von Unfällen | 9.2 |
Ersthelfer | 9.3 |
Arbeiten in abgelegenen und schlecht zugänglichen Bereichen | 9.4 |
Inbetriebnahme von Geräten und Fahrzeugen | 10 |
Allgemeines | 10.1 |
Kontrolle einfacher Arbeitsgeräte | 10.2 |
Kontrolle von Handmaschinen | 10.3 |
Betriebsprüfung von Fahrzeugen | 10.4 |
Skizze zu Abschnitt 6.8.14 | Anhang 1 |
Überwachungs- bzw. prüfpflichtige Maschinen und Anlagen für den Wasserbau | Anhang 2 |
Hinweise für die Erste Hilfe bei Unterkühlungen | Anhang 3 |
Hinweise zur arbeitsmedizinischen Vorsorge/Kontrolle | Anhang 4 |
Handzeichen für Anschläger | Anhang 5 |
Vorschriften und Regeln | Anhang 6 |
Vorbemerkung
Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten, z.B. aus
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)
und/oder
Vorschriften der Unfallversicherungsträger (Unfallverhütungsvorschriften)
und/oder
technischen Spezifikationen
und/oder
den Erfahrungen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in der Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten technischen Ausschüssen technische Regeln herausgegeben worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Diese Regel enthält Zusammenstellungen von Anforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei wasserbaulichen und wasserwirtschaftlichen Arbeiten, die in bestehenden Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und/oder arbeitsmedizinischen Regeln enthalten sind.
Für die sicherheitstechnische Beurteilung von Tätigkeiten und Arbeitsverfahren, die nicht in diesen Regeln angesprochen sind, muss auf das einschlägige Regelwerk zurückgegriffen werden.
Die kursiv gedruckten Abschnitte enthalten Hinweise und Empfehlungen, wie eine Sicherheitsanforderung erfüllt werden kann.