DGUV Regel 114-014 - Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten

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Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten
(bisher: BGR/GUV-R 2102)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Stand der Vorschrift: Oktober 2004

aktualisierte Fassung Juli 2010

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeine Anforderungen 3
Vorschriften und Regeln3.1
Gleichwertigkeit3.2
Aufzeichnungen3.3
Pflichten des Unternehmers 4
Organisation der Arbeitssicherheit 4.1
Unternehmerverantwortung4.1.1
Aufsicht Führender4.1.2
Gefährliche Arbeiten - Arbeiten mit besonderen Gefahren4.1.3
Arbeiten mit besonderen Gesundheitsbelastungen4.1.4
Auswahl der Beschäftigten4.1.5
Beschäftigungsbeschränkungen 4.2
Jugendliche4.2.1
Alkohol, Medikamente oder berauschende Mittel4.2.2
Einsatz in schwierigem Gelände4.2.3
Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung 4.3
Gefährdungsbeurteilung4.3.1
Betriebsanweisung4.3.2
Unterweisung4.3.3
Koordinierung von Arbeiten4.4
Arbeitsmedizinische Vorsorge4.5
Tagesunterkünfte auf Baustellen4.6
Persönliche Schutzausrüstungen 5
Bereitstellung5.1
Benutzungsverpflichtung5.2
Betrieb 6
Allgemeines 6.1
Bestimmungsgemäße Verwendung6.1.1
Sicherheitseinrichtungen6.1.2
Sicherheitsabstand6.1.3
Gefahrbereich6.1.4
Sichtbehinderung6.1.5
Ersatzmaßnahmen bei Sichtbehinderung6.1.6
Umgang mit einfachen Arbeitsgeräten6.2
Umgang mit Handmaschinen 6.3
Wartung6.3.1
Reinigung6.3.2
Umgang mit Verbrennungsmotoren6.3.3
Transport von Handmaschinen6.3.4
Mäharbeiten an steilen Böschungen6.3.5
Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen 6.4
Einsatz von Fahrzeugen und fahrbaren Arbeitsmaschinen 6.4.1
Kennzeichnung6.4.1.1
An- und Aufbaumaschinen6.4.1.2
Fahrsicherheit des Trägerfahrzeuges6.4.1.3
Arbeit bei hohen Außentemperaturen und hoher Staubbelastung6.4.1.4
Instandhaltung6.4.2
Wartungsarbeiten 6.4.3
Allgemeines6.4.3.1
Standsicherheit6.4.3.2
Stillsetzen der Antriebsmotoren6.4.3.3
Sicherung gegen unbeabsichtigtes In-Gang-Setzen6.4.3.4
An- und Abklemmen von Batterien6.4.3.5
Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegung6.4.3.6
Mitfahren von Personen6.4.4
Rückwärtsfahren6.4.5
Kuppeln von Fahrzeugen6.4.6
Gelbes Blinklicht (Rundumlicht)6.4.7
Abstellen von Fahrzeugen6.4.8
Sicherung gegen unbefugte Benutzung6.4.9
Ziehen von Lasten6.4.10
Lade- und Transportarbeiten 6.5
Be- und Entladen6.5.1
Ladungssicherung6.5.2
Besteigen der Ladefläche6.5.3
Sicherung gegen Umkippen von Fahrzeugen6.5.4
Verwendung von Winden, Hub- und Zuggeräten6.5.5
Einsatz von Kranen6.5.6
Arbeiten an hoch gelegenen Stellen 6.6
Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände6.6.1
Arbeiten an hoch gelegenen Stellen6.6.1.1
Verzicht auf Absturzsicherungen6.6.1.2
Ersatz für Absturzsicherungen6.6.1.3
Arbeitsplätze auf Fahrzeugen oder fahrbaren Arbeitsmaschinen6.6.1.4
Gerüste 6.6.2
Aufstellen von Gerüsten6.6.2.1
Gerüstbeläge6.6.2.2
Lawinenstützverbau 6.6.3
Unterkünfte6.6.3.1
Blitzschutz6.6.3.2
Verkehrswege6.6.3.3
Leitern 6.6.4
Anlegeleitern, Stehleitern6.6.4.1
Mechanische Leitern6.6.4.2
Hubarbeitsbühnen6.6.5
Mindestabstände zu Freileitungen6.7
Baumpflege- und Fällarbeiten6.8
Allgemeines6.8.1
Starten der Motorsäge6.8.2
Windbruch6.8.3
Vorbereitung der Fällarbeiten6.8.4
Umziehen von Bäumen6.8.5
Zu-Fall-Bringen6.8.6
Hängen gebliebene Bäume6.8.7
Fällarbeiten nahe von Freileitungen6.8.8
Entasten mit der Axt6.8.9
Entasten mit der Motorsäge6.8.10
Ausastungsarbeiten mit der Motorsäge6.8.11
Arbeiten an Hängen6.8.12
Einsatz von Zugseilen6.8.13
Gefahrbereich von Zugseilen6.8.14
Verbrennen von Abfällen im Freien6.9
Arbeitsplätze am, auf und über dem Wasser6.10
Arbeitsplätze auf Wasserfahrzeugen6.10.1
Verhalten bei Sturmwarnung6.10.2
Verhalten bei Hochwasser und Eisgang6.10.3
Fällarbeiten am, auf und über dem Wasser6.10.4
Arbeiten auf Eisflächen6.10.5
Arbeiten im Bereich von Schleusen und Wehren6.10.6
Rettungsmittel für Wasserfahrzeuge6.10.7
Rettungsmittel für Arbeiten am Wasser6.10.8
Baugruben und Gräben 6.11
Sicherung gegen Abrutschen von Massen6.11.1
Grabenverbaugeräte6.11.2
Überhänge6.11.3
Überprüfen und Beräumen von Felswänden6.11.4
Verkehrswege an Baugruben und Gräben6.11.5
Arbeitsraum6.11.6
Arbeiten am Verbau6.11.7
Neuartige Verbaugeräte6.11.8
Wildbachverbau und Lawinenstützverbau6.11.9
Quellfassungen6.12
Einsteigen in unterirdische Anlagen 6.13
Ermittlung von Gefahren6.13.1
Arbeiten in unterirdischen Anlagen6.13.2
Belüftung6.13.3
Rettungsmaßnahmen6.13.4
Spülfelder6.14
Aufgeständerte Rohrleitungen6.14.1
Erreichbarkeit von Rohrleitungen6.14.2
Demontage von Rohrleitungen6.14.3
Keile in Rohrleitungen6.14.4
Ersatzstromversorgung 6.15
Schutzmaßnahmen6.15.1
Prüfung der Schutzmaßnahmen6.15.2
Brandschutz 7
Feuerlöscher7.1
Unterweisung und Übung7.2
Besondere Gefahren8
Erste Hilfe9
Erste-Hilfe-Material9.1
Meldung von Unfällen9.2
Ersthelfer9.3
Arbeiten in abgelegenen und schlecht zugänglichen Bereichen9.4
Inbetriebnahme von Geräten und Fahrzeugen 10
Allgemeines10.1
Kontrolle einfacher Arbeitsgeräte10.2
Kontrolle von Handmaschinen10.3
Betriebsprüfung von Fahrzeugen10.4
Skizze zu Abschnitt 6.8.14Anhang 1
Überwachungs- bzw. prüfpflichtige Maschinen und Anlagen für den WasserbauAnhang 2
Hinweise für die Erste Hilfe bei UnterkühlungenAnhang 3
Hinweise zur arbeitsmedizinischen Vorsorge/KontrolleAnhang 4
Handzeichen für AnschlägerAnhang 5
Vorschriften und RegelnAnhang 6

Vorbemerkung

ccc_1074_bild01.jpg  Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten, z.B. aus

  • staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)

    und/oder

  • Vorschriften der Unfallversicherungsträger (Unfallverhütungsvorschriften)

    und/oder

  • technischen Spezifikationen

    und/oder

  • den Erfahrungen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in der Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten technischen Ausschüssen technische Regeln herausgegeben worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Diese Regel enthält Zusammenstellungen von Anforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei wasserbaulichen und wasserwirtschaftlichen Arbeiten, die in bestehenden Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und/oder arbeitsmedizinischen Regeln enthalten sind.

Für die sicherheitstechnische Beurteilung von Tätigkeiten und Arbeitsverfahren, die nicht in diesen Regeln angesprochen sind, muss auf das einschlägige Regelwerk zurückgegriffen werden.

Die kursiv gedruckten Abschnitte enthalten Hinweise und Empfehlungen, wie eine Sicherheitsanforderung erfüllt werden kann.