DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

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Abschnitt 8.8 - 8.8 Verbindungselemente (Karabinerhaken)

Manuelle Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Öffnen müssen immer verriegelt sein. Auch bei automatischen Verschlusssicherungen ist die ordnungsgemäße Verriegelung vor der Benutzung zu überprüfen.

Als manuelle Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen zählen z. B. Überwurfmuttern von Karabinerhaken (siehe Abbildungen 52a und 52b).

Bei der Verwendung von Verbindungselementen ist darauf zu achten, dass eine Querbeanspruchung vermieden wird.