DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7.7 - 7.7 Verbindungsmittel nach DIN EN 354

Verbindungsmittel können aus Chemiefasern (Seilen und Bändern), Drahtseilen oder Ketten hergestellt sein. Sie sind mit geeigneten Endverbindungen ausgestattet, z. B. Karabinerhaken, Schlaufen. Es gibt in der Länge unveränderliche oder einstellbare Verbindungsmittel.

Als textile Verbindungsmittel finden beispielsweise Verwendung:

  • gedrehte Seile mit Durchmesser 12 mm bzw. 16 mm

  • geflochtene Seile (Kernmantelseile) mit Durchmesser 11 mm bis 14 mm und

  • Gurtbänder mit einer Breite von 27 mm

Zur Vermeidung der Gefahr der Schlaffseilbildung und zur Reduzierung der Fallstrecke empfehlen sich Verbindungsmittel mit einer Längeneinstellvorrichtung.

Soweit mit erhöhter Schmutzeinwirkung oder UV-Strahlung zu rechnen ist, sind Verbindungsmittel aus geflochtenen Seilen (Kernmantelseile) zu bevorzugen. Aufgrund des schützenden Mantels bleibt der überwiegend tragende Kern des Seiles vor äußeren Einwirkungen weitgehend geschützt.

Es gibt Verbindungsmittel mit integriertem Falldämpfer (siehe hierzu Abbildungen 38 und 40). Diese Verbindungsmittel sind verwendungsfertig und dürfen in ihrer Länge durch Anfügen zusätzlicher Bestandteile nicht verändert werden. Dies gilt auch für Verbindungsmittel mit energieabsorbierenden Eigenschaften (siehe Abbildung 33).

Zum Fortbewegen unter Absturzgefahr eignen sich zweisträngige Verbindungsmittel (Y-Seil) mit integriertem Falldämpfer (siehe Abbildung 34). Dabei ist der Falldämpfer immer direkt an der Auffangöse des Auffanggurtes anzuschlagen.

ccc_1073_as_1.jpg

Abb. 33
Verbindungsmittel mit energieabsorbierenden Eigenschaften

ccc_1073_as_21.jpg

Abb. 34
Zweisträngiges Verbindungsmittel mit integriertem Falldämpfer