DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

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Abschnitt 5.1 - 5.1 Auffangsysteme

Ein Auffangsystem:

  • verhindert nicht einen freien Fall;

  • erlaubt es, der Benutzerin oder dem Benutzer Bereiche oder Positionen zu erreichen, in denen die Gefahr eines Absturzes besteht. Falls es zum freien Fall kommt, wird er oder sie aufgefangen;

  • begrenzt die Fallstrecke;

  • begrenzt die Fangstoßkraft auf höchstens 6 kN;

  • hält die Benutzerin oder den Benutzer nach dem Auffangen eines Sturzes in einer hängenden Position, in der er oder sie, falls erforderlich, auf Hilfe warten kann.

Eine geeignete Anschlageinrichtung ist eine Anschlageinrichtung nach DIN EN 795.

Eine geeignete Körperhaltevorrichtung ist ein Auffanggurt nach DIN EN 361.

Ein geeigneter Bestandteil, um eine Auffangfunktion zu gewährleisten, ist:

  • ein Falldämpfer nach DIN EN 355, der mit einem Verbindungsmittel nach DIN EN 354 kombiniert werden darf; oder

  • ein Höhensicherungsgerät nach DIN EN 360; oder

  • ein mitlaufendes Auffanggerät einschließlich einer Führung nach DIN EN 353-1 oder DIN EN 353-2.

Diese Bestandteile sind gebrauchsfertig und dürfen nicht mit zusätzlichen energieabsorbierenden Bestandteilen verwendet werden. Bei der Verwendung der Systeme ist unbedingt darauf zu achten, dass nur die vom Hersteller dafür vorgesehenen Bestandeile kombiniert werden. Eine Nichtbeachtung kann zu größeren Auffangstrecken, erhöhten Fangstoßkräften bzw. sogar zum Versagen der Ausrüstung führen.

Bei der Zusammenstellung eines Auffangsystems ist darauf zu achten, dass der energieabsorbierende Bestandteil (wie z. B. Falldämpfer) für die zu erwartende Beanspruchung (Nennlast) ausgelegt ist. Angaben zur minimalen und maximalen Nennlast sind in der Gebrauchsanleitung aufgeführt. In Zweifelsfällen ist der Hersteller zu Rate zu ziehen.

Im nachfolgenden Diagramm ist zu erkennen, dass bereits bei einer Fallhöhe von 50 cm mit einer Fangstoßkraft von 8 kN zu rechnen ist, wenn keine energieabsorbierenden Bestandteile im System zum Schutz gegen Absturz (z. B. Seil ohne Falldämpfer) verwendet werden.

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Abb. 4
Verlauf der Fangstoßkräfte mit und ohne Falldämpfung

5.1.1
Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung

Dieses System besteht aus einem Auffanggurt, einer beweglichen Führung, einem an der beweglichen Führung angebrachten, mitlaufenden, selbsttätig blockierenden Auffanggerät und einem Verbindungselement oder einem Verbindungsmittel mit angefügtem Verbindungselement. Ein Falldämpfer ist in der beweglichen Führung oder dem Verbindungsmittel integriert bzw. eine falldämpfende Funktion durch das Zusammenwirken zwischen Auffanggerät und Führung sichergestellt.

Der Auffanggurt wird durch ein Verbindungselement oder ein Verbindungsmittel mit angefügtem Verbindungselement mit dem mitlaufenden Auffanggerät verbunden. Im Sturzfall arretiert das mitlaufende Auffanggerät an der beweglichen Führung und hält den Benutzer oder die Benutzerin.

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Abb. 5
Skizze des Auffangsystems mit einem mitlaufenden Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung

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Abb. 6
Beispiel des Auffangsystems mit einem mitlaufenden Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung

5.1.2
Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich fester Führung

Dieses System besteht aus einem mitlaufenden Auffanggerät, einem verbindenden Einzelteil, einem Auffanggurt und einer festen Führung. In dem mitlaufenden Auffanggerät und/oder in der festen Führung kann eine energieabsorbierende Funktion vorhanden sein.

Der Auffanggurt wird durch ein Verbindungselement oder mit einem Verbindungsmittel mit angefügten Verbindungselement mit dem mitlaufenden Auffanggerät verbunden. Im Falle eines Sturzes arretiert das mitlaufende Auffanggerät an der festen Führung und hält die aufgefangene Person.

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Abb. 7
Prinzipskizze des Auffangsystems mit einem mitlaufenden Auffanggerät einschließlich fester Führung

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Abb. 8
Beispiel eines Auffangsystems mit einem mitlaufenden Auffanggerät einschließlich fester Führung

5.1.3
Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät

Dieses System besteht aus einem Auffanggurt und einem Höhensicherungsgerät. Das Höhensicherungsgerät ist mit einer selbsttätigen Blockierfunktion und einer automatischen Spann- und Einziehvorrichtung für das Verbindungsmittel ausgestattet. Eine energieabsorbierende Funktion ist entweder in dem Gerätegehäuse selbst vorhanden oder wird durch einen integrierten Falldämpfer erreicht.

Der Auffanggurt ist mit einem Verbindungselement des ein- und ausziehbaren Verbindungsmittels des Höhensicherungsgerätes verbunden. Im Falle eines Sturzes blockiert das Höhensicherungsgerät mittels integrierter Bremsvorrichtung und hält die aufgefangene Person.

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Abb. 9
Skizze des Auffangsystems mit Höhensicherungsgerät

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Abb. 10
Beispiel eines Auffangsystems mit Höhensicherungsgerät

5.1.4
Auffangsystem mit Falldämpfer

Das System besteht aus einem Verbindungsmittel, einem Falldämpfer und einem Auffanggurt. Die energieabsorbierende Funktion erfolgt durch den Falldämpfer oder ist im Verbindungsmittel integriert.

Der Auffanggurt ist mit dem Verbindungselement des Verbindungsmittels bzw. des Falldämpfers verbunden. Der Falldämpfer kann direkt am Anschlagpunkt der Anschlageinrichtung/an der Auffangöse des Auffanggurtes angeordnet bzw. in dem Verbindungsmittel integriert sein.

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Abb. 11
Skizze des Auffangsystems mit Falldämpfer

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Abb. 12
Beispiel eines Auffangsystems mit Falldämpfer und Anschlageinrichtung (Trägerklemme)

Hinweis: Die Länge des Verbindungsmittels (einschließlich Falldämpfer) darf zwischen der Auffangöse des Auffanggurtes und dem Anschlagpunkt je nach Hersteller und Ausführung max. 2 m betragen.