DGUV Regel 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Ergonomie und individuelle Anpassung

Wichtig für die Bewertung und nachfolgende Auswahl des gemäß der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Atemschutzgerätes sind die ergonomischen Eigenschaften sowie die individuelle Anpassung. Unzureichende Berücksichtigung reduziert die Trageakzeptanz und kann akute bzw. langfristige gesundheitliche Schädigungen bewirken. Ziel des Bewertungs- und Auswahlprozesses muss es daher sein, ein den Gegebenheiten des Arbeitsplatzes und der atemschutzgerättragenden Person optimal angepasstes Atemschutzgerät auszuwählen.

Unter Berücksichtigung ergonomischer Aspekte ist eine optimale Anpassung dann erreicht, wenn das Atemschutzgerät

  • einen ausreichenden Schutz gegen die Schadstoffe bietet, d.h. das Atemschutzgerät das erforderliche Schutzniveau aufweist,

  • den Einflüssen von z. B. Chemikalien, Klima oder Transport standhält,

  • den Gegebenheiten der atemschutzgerättragenden Person und des Arbeitsplatzes angepasst ist,

  • leicht, kompakt und stabil ausgeführt ist,

  • einfach zu bedienen ist,

  • gesundheitlich unbedenklich ist,

  • frei von störenden Eigengerüchen ist,

  • frei von behindernden Blickfeldeinschränkungen ist.

Im Rahmen der individuellen Anpassung von geschlossenen Atemanschlüssen sollte die tatsächlich erreichte Schutzwirkung mithilfe der in Kapitel 5 aufgeführten Methoden der Anpassungsüberprüfung ermittelt werden. Bei Wechsel des Atemanschlusses oder Veränderungen im Bereich der Dichtlinie an Gesicht oder Hals der atemschutzgerättragenden Person, ist die Anpassungsüberprüfung zu wiederholen.

Anhand einiger Fragen kann nach der individuellen Anpassung und einem Tragetest ermittelt werden, ob das Atemschutzgerät die Anforderungen erfüllt:

  • Kann es der atemschutzgerättragenden Person individuell angepasst werden?

  • Ermöglicht das Gerät das Sehen, Hören oder die Bewegung im für die Tätigkeit notwendigen Maße?

  • Treten keine gesundheitlichen Beschwerden, z. B. Hautreizungen, allergische Reaktionen oder Druckstellen, auf?

  • Kann mit dem Gerät die geplante Tätigkeit ausgeführt werden?

  • Kann das Gerät ggf. in Verbindung mit anderer PSA getragen werden?

Werden obenstehende Fragen positiv beantwortet und sind ggf. die Ergebnisse aus der Anpassungsüberprüfung ebenfalls positiv, ist das Atemschutzgerät für den individuellen Gebrauch geeignet.