DGUV Regel 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Auswahlprinzipien

Der Einsatz von Atemschutzgeräten ist immer mit einer zusätzlichen Belastung verbunden. Grundsätzlich gilt:

SO VIEL SCHUTZ WIE NÖTIG, SO WENIG BELASTUNG WIE MÖGLICH!

Für die Auswahl hat der Unternehmer oder die Unternehmerin nach § 2 PSA-Benutzungsverordnung das vorgesehene Atemschutzgerät zu bewerten, um festzustellen, ob es

  1. 1.

    Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bietet, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen,

  2. 2.

    für die am Arbeitsplatz vorliegenden Bedingungen geeignet ist, z. B. beengte Raumverhältnisse, klimatische Verhältnisse, Zusammenwirken mit anderer PSA,

  3. 3.

    den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Versicherten genügt. Dabei ist insbesondere die vorgesehene Gebrauchsdauer zu berücksichtigen.

Nach der Bewertung hat die Unternehmerin oder der Unternehmer nach § 29 DGUV Vorschrift 1 das für die ermittelten Gefahren geeignete Atemschutzgerät unter Beteiligung der Versicherten und deren Vertreter auszuwählen und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Für die Auswahl des Atemschutzgerätes sind neben den Anforderungen an die atemschutzgerättragende Person folgende Einsatzbedingungen von entscheidender Bedeutung:

  • Umgebungsatmosphäre, z. B. Sauerstoffgehalt, Art und Konzentration der Schadstoffe, Temperatur, Brand- und Explosionsgefahr

  • Örtlichkeit, z. B. Art des Raumes, Bewegungsfreiheit

  • Einsatzzweck, z. B. Arbeitsdauer, Rückzugszeit, Schwere der Arbeit, Rettung, Flucht

Sind die Einsatzbedingungen nicht hinreichend bekannt, wie dies z. B. bei Erkundungsgängen, Brandbekämpfungs- und Rettungsarbeiten sowie bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen der Fall sein kann, müssen Isoliergeräte eingesetzt werden.

Die Auswahl ungeeigneter Geräte, aber auch der unsachgemäße Einsatz geeigneter Geräte, täuscht einen Schutz vor, der nicht vorhanden ist.

Für Schadstoffe, für die kein Grenzwert ausgewiesen ist, ist grundsätzlich die höchste Klasse auszuwählen. Wird gegen Schadstoffe (z. B. CMR-Stoffe) durch Technische Regeln oder andere nationale Vorschriften der Einsatz von bestimmten Atemschutzgeräten vorgegeben, so sind diese Geräte oder andere geeignete Geräte mit einem höheren Schutzniveau auszuwählen.

Die Schutzwirkung von Atemschutzgeräten ist nur durch sorgfältige Beachtung aller für den Einsatz wichtigen Bedingungen zu erreichen, z. B.:

  • arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung

  • Anpassen des Gerätes, wobei insbesondere auf einwandfreien Dichtsitz zu achten ist

  • Zusammenwirken mit anderen persönlichen Schutzausrüstungen

  • Sicherung von atemschutzgerättragenden Personen

Voraussetzungen für die richtige Auswahl sind ausreichende Kenntnisse über die Art und den örtlichen und zeitlichen Konzentrationsverlauf der Schadstoffe.

Die Hinweise und Beschränkungen in der Informationsbroschüre der Herstellerfirma sind in jedem Fall zu berücksichtigen.