Abschnitt 8.6 - 8.6 Beispiel für die Berechnung von Gebrauchsdauer und Erholungsdauer
Eine Person soll an einem Tag einen Pressluftatmer (14 kg) gebrauchen und damit schwere Arbeit (Kategorie A3) verrichten die 50 Minuten dauert. Am selben Tag sollen weitere leichtere Tätigkeiten (Kategorie A2) mit einem Druckluftschlauchgerät mit Vollmaske und Lungenautomat unter erschwerten klimatischen Bedingungen verrichtet werden. Für diese wurden in Absprache mit der betriebsärztlichen Betreuung ein Faktor FKlima = 0,9 festgelegt.
Alle notwendigen Erholungsdauern sowie die für diese weiteren Tätigkeiten noch mögliche Gebrauchsdauer GDist(2) können wie folgt ermittelt werden:
Aus Tabelle 21 kann für den Pressluftatmer (14 kg) entnommen werden:
GD(1) | = | 60 Minuten |
---|---|---|
GDS(1) | = | 240 Minuten |
ED(1) | = | 30 Minuten |
Der Faktor für die Arbeitsschwere kann aus Tabelle 22 entnommen werden:
FArbeitsschwere (1) = 0,7
Für das Druckluftschlauchgerät mit Vollmaske und Lungenautomat (4,5 kg) sind angegeben: GD(2) = 150 Minuten
GDS(2) | = | 420 Minuten |
---|---|---|
ED(2) | = | 30 Minuten |
Festgelegt wurde unter Berücksichtigung des Klimas am Arbeitsplatz:
FKlima(2) = 0,9
Durch die Schwere der Arbeit mit dem Pressluftatmer reduziert sich dessen maximal zulässige Gebrauchsdauer und die maximal zulässige Gebrauchsdauer pro Arbeitsschicht:
GDmax (1) = GD(1) × FArbeitsschwere(1) = 60 min × 0,7 = 42 min
GDSmax (1) = GDS(1) × FArbeitsschwere(1) = 240 min × 0,7 = 168 min
Durch das Klima am Arbeitsplatz reduziert sich die maximal zulässige Gebrauchsdauer und die maximal zulässige Gebrauchsdauer pro Arbeitsschicht für die Tätigkeit mit dem Druckluftschlauchgerät:
GDmax (2) = GD(2) × FKlima(2) = 150 min × 0,9 = 135 min
GDSmax (2) = GDS(2) × FKlima(2) = 420 min × 0,9 = 378 min
Damit errechnet sich die mögliche Gebrauchsdauer für das Druckluftschlauchgerät:
Auf Grund der Arbeitsschwere wäre bei der Tätigkeit mit dem Pressluftatmer nach 42 Minuten eine Erholungsdauer von 30 Minuten notwendig. Aus praktischen Gründen (Luftvorrat) wird die Tätigkeit in zwei Abschnitte mit jeweils 25 Minuten Gebrauchsdauer aufgeteilt. Nach jedem Abschnitt wird somit eine Erholungsdauer EDred(1) notwendig:
Bei der Tätigkeit mit dem Druckluftschlauchgerät wird nach 135 Minuten Gebrauchsdauer eine Erholungsdauer von 30 Minuten notwendig. Nach der dann noch verbleibenden möglichen Gebrauchsdauer von 130 Minuten (265 Minuten - 135 Minuten) wird eine Erholungsdauer von EDred(2) notwendig:
Somit wäre für diesen Arbeitstag folgender Ablauf möglich:
Tätigkeit mit Druckluftschlauchgerät | 135 Minuten 30 Minuten Erholungsdauer |
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Tätigkeit mit Pressluftatmer | 25 Minuten 18 Minuten Erholungsdauer |
______________________________________________________________________________________ | |
Tätigkeit mit Pressluftatmer | 25 Minuten 18 Minuten Erholungsdauer |
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Tätigkeit mit Druckluftschlauchgerät | 130 Minuten 29 Minuten Erholungsdauer |