DGUV Regel 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 8.5 - 8.5 Berechnung der Gebrauchsdauer bei Gebrauch verschiedener Atemschutzgeräte pro Arbeitsschicht

Wenn verschiedene Atemschutzgeräte in einer Arbeitsschicht gebraucht werden, sollte die Summe der Verhältnisse von tatsächlicher Gebrauchsdauer pro Arbeitsschicht (GDSist) zu maximal zulässiger Gebrauchsdauer pro Arbeitsschicht (GDSmax) nicht größer als 1 werden.

ccc_1072_as_25.jpg

Die für den Gebrauch des Atemschutzgerätes ermittelte Erholungsdauer ist in jedem Fall einzuhalten. Während der Erholungsdauer sollte keine schwere Arbeit geleistet werden und es dürfen nur Atemschutzgeräte ohne Gebrauchsdauerbegrenzung gebraucht werden.