DGUV Regel 101-011 - Verwendung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)

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Anhang 5 - Muster eines Prüfprotokolls für Schutznetze (Sicherheitsnetze) System S

Prüfprotokoll für Schutznetze (Sicherheitsnetze) System S
Netzersteller (ggf. Stempel)Auftraggeber:
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Baustelle:
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Sicherheitshinweise:
Veränderungen an den Schutznetzen nur durch den Erstellerbetrieb ausführen lassen.
Keine Materialien in die Schutznetze werfen.
Im Schutznetz liegendes Material ist unverzüglich zu entfernen.
Schutznetze grundsätzlich nicht betreten.
Jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer hat vor Aufnahme der Arbeiten die Schutznetze durch Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle auf sicheren Zustand zu prüfen.
Schutznetze wurden geprüft.
DatumName/Unterschrift
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CHECKLISTE
Überprüfungin Ordnungnicht zutreffend
janein
Schutznetzteileaugenscheinlich unbeschädigt
Sachgerechte MontageSchutznetze an tragende Bauteile befestigen
Abstand der Befestigungen max. 2,50 m
Absturzhöhe max. 3,00 m
Absturzhöhe im Randbereich des Netzes (2,00 m) max. 3,00 m
Einsträngiges Aufhängeseil min. 30 kN
Zweisträngiges Aufhängeseil min. 15 kN
Arbeits- und BetriebssicherheitAbstand zwischen Netz- und Absturzkante ≤ 30 cm
Netzüberlappung min. 2,00 m
Kopplung fachgerecht ausgeführt
Maschenweite max. 100 mm
Freiraum unter den Schutznetzen ausreichend
Kennzeichnung/Prüfung vorhanden
Abnahme der Schutznetze durch den Auftraggeber
DatumName/Unterschrift