Abschnitt 5.2 - 5.2 Aufbewahrung und Instandsetzung
Schutznetze (Sicherheitsnetze) und Netzzubehör sind entsprechend den Angaben des Herstellers zu lagern.
Geeignete Lagerung bedeutet zum Beispiel:
in trockenen Räumen oder Containern
Schutz gegen UV-Strahlung
nicht in der Nähe von Wärmequellen
nicht in Verbindung mit aggressiven Stoffen
(z. B. Säuren, Laugen, Lösemittel, Öle)
Beschädigte Schutznetze (Sicherheitsnetze) und Netzzubehör dürfen nur durch fachkundige Personen instandgesetzt werden. Das kann insbesondere der Hersteller oder Personen, die von ihm benannt wurden, sein. Es darf hierbei nur Material verwendet werden, das in seiner Beschaffenheit den Herstellerangaben entspricht.