DGUV Regel 101-011 - Verwendung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Gebrauchsanleitung

Für Schutznetze (Sicherheitsnetze) stellt der Hersteller Gebrauchsanleitungen zur Verfügung.

In der Gebrauchsanleitung müssen Angaben mindestens enthalten sein über:

  • Auf-, Abbau und Einsatz

    • erforderliche Verankerungskräfte

    • maximale Absturzhöhe

    • minimale Auffangbreite

    • Schutznetzverbindungen

    • minimaler Abstand unter dem Schutznetz (Sicherheitsnetz)

  • Aufbewahrung, Pflege und Überprüfung

    • Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Prüfung der Prüfmaschen

    • gegebenenfalls der Zeitpunkt der Ausmusterung

  • mögliche Gefahren (z. B. infolge extremer Temperaturen, chemischer Einflüsse)

In der Gebrauchsanleitung ist außerdem darauf hinzuweisen, dass Schutznetze (Sicherheitsnetze) und Netzzubehör, die durch den Absturz einer Person oder eines Gegenstandes beansprucht worden sind, nur nach Prüfung und Freigabe durch eine fachkundige Person wieder eingesetzt werden dürfen.

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Siehe DIN EN 1263-1 "Schutznetze (Sicherheitsnetze) - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren"