Abschnitt 3.3 - 3.3 Kennzeichnung
Nach § 3 des Produktsicherheitsgesetzes "Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" darf der Hersteller nur Produkte auf dem Markt bereitstellen, die zur Gewährleistung der Sicherheit mit den erforderlichen Kennzeichnungen oder Gefahrenhinweisen versehen sind.
An Schutznetzen (Sicherheitsnetzen) sind folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen:
Hersteller, Lieferant oder Importeur
Identitätsnummer (Seriennummer)
Bezeichnung nach DIN EN 1263-1
Artikelbezeichnung
Herstellungsmonat und -jahr
Mindest-Energieaufnahmevermögen der Prüfmasche. Darin ist ein Festigkeitsverlust infolge Alterung über einen Zeitraum von 12 Monaten sowie ein allgemeiner Sicherheitsbeiwert bereits berücksichtigt
Siehe DIN EN 1263-1 "Schutznetze (Sicherheitsnetze) - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren" |
Tabelle 1 Kennzeichnungsbeispiel eines Schutznetzes (Sicherheitsnetzes)
Mustermann | Hersteller |
---|---|
DIN EN 1263-1 | Schutznetz (Sicherheitsnetz) erfüllt die Anforderungen der Norm |
30987426 | Seriennummer des Netzes |
S | Schutznetzsystem gemäß Norm |
A2 | Netzklasse gemäß Norm |
Q | Maschenanordnung parallel zum Netzrand |
100 | Maschenweite 100 mm |
10 x 20 | Netzgröße 10 m x 20 m |
Artikel 4711 | Artikelnummer des Herstellers |
1/20 | Herstellung im Januar 2020 |
36 J | Mindest-Energieaufnahmevermögen der Prüfmaschine 36 J |
Dauerhafte Kennzeichnungen sind z. B. zu erreichen durch eingenähte oder eingenietete Etiketten bzw. Scheiben aus Kunststoff, die ohne Beschädigung nicht aus dem Netz entfernt werden können.
Die Seriennummer auf dem Label ist dieselbe Nummer, die sich auf den Plomben der Prüfmaschen befindet und an der Plombe am Netz.