DGUV Regel 101-011 - Verwendung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Kennzeichnung

Nach § 3 des Produktsicherheitsgesetzes "Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" darf der Hersteller nur Produkte auf dem Markt bereitstellen, die zur Gewährleistung der Sicherheit mit den erforderlichen Kennzeichnungen oder Gefahrenhinweisen versehen sind.

An Schutznetzen (Sicherheitsnetzen) sind folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen:

  • Hersteller, Lieferant oder Importeur

  • Identitätsnummer (Seriennummer)

  • Bezeichnung nach DIN EN 1263-1

  • Artikelbezeichnung

  • Herstellungsmonat und -jahr

  • Mindest-Energieaufnahmevermögen der Prüfmasche. Darin ist ein Festigkeitsverlust infolge Alterung über einen Zeitraum von 12 Monaten sowie ein allgemeiner Sicherheitsbeiwert bereits berücksichtigt

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Siehe DIN EN 1263-1 "Schutznetze (Sicherheitsnetze) - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren"

Tabelle 1 Kennzeichnungsbeispiel eines Schutznetzes (Sicherheitsnetzes)

MustermannHersteller
DIN EN 1263-1Schutznetz (Sicherheitsnetz) erfüllt die Anforderungen der Norm
30987426Seriennummer des Netzes
SSchutznetzsystem gemäß Norm
A2Netzklasse gemäß Norm
QMaschenanordnung parallel zum Netzrand
100Maschenweite 100 mm
10 x 20Netzgröße 10 m x 20 m
Artikel 4711Artikelnummer des Herstellers
1/20Herstellung im Januar 2020
36 JMindest-Energieaufnahmevermögen der Prüfmaschine 36 J

Dauerhafte Kennzeichnungen sind z. B. zu erreichen durch eingenähte oder eingenietete Etiketten bzw. Scheiben aus Kunststoff, die ohne Beschädigung nicht aus dem Netz entfernt werden können.

Die Seriennummer auf dem Label ist dieselbe Nummer, die sich auf den Plomben der Prüfmaschen befindet und an der Plombe am Netz.