DGUV Regel 109-003 - Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen

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Anhang 1 - Messung und Messstrategie von Kühlschmierstoffen

Anhang 1.1
Leitfaden zur Messung und messtechnischen Wirksamkeitskontrolle

Vor einer messtechnischen Bewertung sind zunächst die nach Anhang 8 empfohlenen Maßnahmen durchzuführen, die sicherstellen sollen, dass die technischen Randbedingungen den heute gängigen Möglichkeiten entsprechen, also den Stand der Technik darstellen. Die Messung sollte abschließend der Bestätigung dienen, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichend sind.

Nach Ermittlung sämtlicher Randbedingungen ist festzulegen, welches Kohlenwasserstoffgemisch im Wesentlichen für die Emission verantwortlich und somit zu bewerten ist. Dabei sind sämtliche, im Arbeitsbereich verwendete Kohlenwasserstoffgemische zu berücksichtigen, insbesondere leicht flüchtige Kohlenwasserstoffe die unter den Geltungsbereich der Arbeitsplatzgrenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische - RCP fallen.

In regelmäßigen Abständen ist zu prüfen, ob die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Betriebsbedingungen noch gelten. Wird eine Änderung festgestellt und beeinflusst dies die Exposition wesentlich, ist eine erneute Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und der Stand der Technik durch abschließende Messungen abzusichern.

Das Messverfahren für Kühlschmierstoffe beruht auf der Messung der CH-Valenzschwingung und erfasst sämtliche organischen Moleküle, die derartige Molekülanteile aufweisen (z.B. Kohlenwasserstoffe-RCP, Lösemittel wie Aceton, Alkohole, Essigester). Messergebnisse ohne eine besonders sorgfältige Ermittlung von Fremdemissionen sind nicht zu bewerten. Allgemein lässt sich feststellen, dass sich Beeinflussungen umso stärker auswirken, je schwerer flüchtig der im Arbeitsbereich eingesetzte Kühlschmierstoff ist.

Bei Messungen auf Kühlschmierstoffe ist grundsätzlich parallel zu der Probenahme auf Kühlschmierstoffe eine Probenahme auf leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe und Lösemittel vorzunehmen. Dazu sind parallel das Messverfahren für Kühlschmierstoff und das gaschromatographische Verfahren für die Kohlenwasserstoffgemische - RCP einzusetzen. Für Kühlschmierstoffe ist bei Messwerten, die oberhalb des festgestellten Standes der Technik liegen (vgl. Abschnitt 6.1.2) zu prüfen, ob bei der gaschromatographischen Auswertung der Aktivkohleröhrchen andere Emissionen festgestellt werden können.

Werden z.B. Lösemittel oder Kohlenwasserstoff - RCP als Störkomponenten in nennenswertem Umfang (z.B. bei wassergemischten Kühlschmierstoffen oder nichtwassermischbaren Kühlschmierstoffen mit Flammpunkt > 100 °C mehr als 50 % des Standes der Technik) ermittelt, ist eine Bewertung für Kühlschmierstoffe nicht möglich. Diese zweite, parallel gezogene Probe bietet somit eine gute Sicherheit, dass mögliche Beeinflussungen erkannt bzw. ausgeschlossen werden können. Aus der Auswertung der Parallelprobe lässt sich in der Regel das emissionsbestimmende Kohlenwasserstoffgemisch ermitteln und bewerten.

Eine ausführliche Erläuterung zu dieser Problematik enthalten der BIA-Report 5/99 (Messen, Beurteilen und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen) und die CD-ROM Kühlschmierstoffe (ESKA Verlag), die gemeinsam von den Metall-Berufsgenossenschaften, dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung und Kühlschmierstoffherstellern zusammengestellt wurde.

Anhang 1.2
Messverfahren

Die Messverfahren für Kühlschmierstoffe und sonstige komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische unterscheiden sich nur wenig; bei beiden Verfahren wird die kohlenwasserstoffhaltige Luft mittels einer geeigneten Pumpe durch ein mit einem Glasfaserfilter und XAD-2-Adsorberharz bestücktes GGP-Probenahmesystem gesaugt. Das in der Luft enthaltene Aerosol des Kühlschmierstoffes oder des sonstigen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemisches wird vom Glasfaserfilter zurückgehalten, der Dampf wird am XAD-2 adsorbiert.

Der beaufschlagte Filter und das XAD-2 werden mit jeweils 10 mL Tetrachlorethen 16 h extrahiert. Das Adsorberharz wird durch Filtration vom Lösungsmittel getrennt. Die quantitative Auswertung erfolgt infrarotspektrometrisch mittels Kalibrierkurven. Als Vergleichsstandard wird das jeweilig am Arbeitsplatz verwendete komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemisch zugrunde gelegt.

Wasserlösliche Kühlschmierstoffe können mit diesem Messverfahren nicht überwacht werden!

Anhang 1.2.1
Kenndaten des Verfahrens:

Messbereich:

0,5 bis > 250 mg/m3

Erweiterte Messunsicherheit über das Gesamtverfahren nach EN 482 im Messbereich:

1 mg/m3: U = 28,2 %

20 mg/m3: U = 23,7 %

Die ermittelten Konzentrationen am Arbeitsplatz sollten außerhalb des durch die erweiterte Messunsicherheit charakterisierten Fehlerbereichs der Methode liegen.

Verfahrensvariationskoeffizient der analytischen Methode:

1,2 %

Wiederfindungsrate:

108 %

Lagerfähigkeit der Proben:

10 Tage

Anhang 1.3
Messergebnisse von Messungen der Berufsgenossenschaften in Arbeitsbereichen mit Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen

Die Messwerte wurden im qualitätsgesicherten Messsystem der UV-Träger zur Gefährdungsermittlung - MGU ermittelt in der Expositionsdatenbank MEGA dokumentiert und im IFA ausgewertet."

AnwendungsbereichAnzahl Messwerte50-Perzentil in mg/m375-Perzentil in mg/m390-Perzentil in mg/m395-Perzentil in mg/m3
Kühlschmierstoffe wassergemischt75644,99,317,223,7
Kühlschmierstoff nicht wassermischbar24514,28,815,821,0
Kühlschmierstoffe Flammpunkt < 100 °C9816,361,0104,9140,2
Nichtwassermischbare Umformschmierstoffe
Stahlrohrproduktion, Kaltmassivumformung
Herstellung von Verbindungselementen - Gewindewalzen
Blechumformungen (z.B. Tiefziehen, Schneiden, Drücken, Biegen
2473,410,333,452,4
Wassermischbare und wassergemischte Umformhilfsstoffe753,14,88,311,1
Kühlschmierstoffe in der Glasbearbeitung211,83,710,411,1