DGUV Regel 109-003 - Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen

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Abschnitt 6.3.4 - 6.3.4 Brand- und Explosionsschutz: Schutzmaßnahmen

Die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach Abschnitt 5.3.

Ein Schutzmaßnahmenkonzept/Ablaufdiagramm ist im Anhang 10 enthalten.

6.3.4.1

Zunächst ist zu prüfen, ob die Werkzeugmaschine für den Einsatz von brennbaren KSS geeignet ist. Es ist ein KSS auszuwählen, der zu einer möglichst niedrigen Gefährdung führt und die Forderungen der VDI 3035 einhält. Können Brand- und Explosionsgefahren nicht sicher ausgeschlossen werden, sind weitere Maßnahmen zu treffen.

Hierzu können gehören:

  • Gestaltung der Werkzeugmaschine,

  • Absauganlage,

  • Druckentlastungseinrichtung,

  • Löschanlage/Brandschutzmaßnahmen.

Die aufgezeigten Maßnahmen können einzeln oder in Kombination eingesetzt werden.

Siehe Information "Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen" (BGI/GUV-I 719).

6.3.4.2
Begleitende organisatorische Maßnahmen

Darüber hinaus sind für den sicheren Betrieb begleitende organisatorische Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehören

  • saubere Umgebung der Werkzeugmaschine,

  • speziell unterwiesene Mitarbeiter,

  • regelmäßige Prüfungen für alle eingesetzten technischen Anlagen.

Weitere Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren beim Betrieb von Werkzeugmaschinen mit nichtwassermischbaren KSS finden sich in der Information "Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen" (BGI/GUV-I 719) und dem BGIA Report 9/2006 "Absaugen und Abscheiden von Kühlschmierstoffemissionen".

Besteht aufgrund der stofflichen und verfahrensbedingten Eigenschaften die Möglichkeit des Auftretens einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre, ist nach Betriebssicherheitsverordnung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.

Ein Beispiel ist das Kaltwalzen von Aluminium mit einem nw-KSS mit einem Flammpunkt von 85°C.

siehe

  • Anhang 10 "Muster-Explosionsschutzdokument",

  • Anhang 1 Nr. 1.5.5 und 1.5.6 der EG Richtlinie für Maschinen,

  • § 11 und Anhang I Nr. 1 der Gefahrstoffverordnung,

  • "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)" (BGR/GUV-R 104),

  • Regel "Umgang mit Magnesium" (BGR 204),

  • "Beschaffenheitsanforderungen für Maschinen und Einrichtungen zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren bei der Be- und Verarbeitung, beim Schmelzen und Gießen von Magnesium",

  • BGIA Report 9/2006 "Absaugen und Abscheiden von Kühlschmierstoffemissionen".