DGUV Regel 109-003 - Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen

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Abschnitt 5.1 - 5.1 Gefahrstoffverordnung

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Ausmaß der Gefährdungen nach § 6 der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" (TRGS 400) fachkundig beurteilt und das Ergebnis dokumentiert wird.

Die Beurteilung bezüglich der Gefährdung durch Hautkontakt wird durch die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt" konkretisiert.

Bei der Gefährdungsbeurteilung sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  1. 1.

    gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen,

  2. 2.

    Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit insbesondere im Sicherheitsdatenblatt nach § 5 der Gefahrstoffverordnung,

  3. 3.

    Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege; dabei sind die Ergebnisse der Ermittlung nach § 7 Abs. 8 bis 11 der Gefahrstoffverordnung zu berücksichtigen,

  4. 4.

    physikalisch-chemische Wirkungen,

  5. 5.

    Möglichkeiten einer Substitution,

  6. 6.

    Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge,

  7. 7.

    Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte,

  8. 8.

    Wirksamkeit der getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen,

  9. 9.

    Schlussfolgerungen aus durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

Für unterschiedliche Tätigkeiten (z.B. Neuansatz, Maschinenbedienung, Wartung, Prüfung, Reinigung, Desinfektionsmaßnahmen) müssen entsprechende Gefährdungsbeurteilungen mit jeweils angepassten Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.

Folgende Gefährdungen für den Menschen durch Inhaltsstoffe der Kühlschmierstoffe sind möglich:

  1. 1.

    Gefährdungen der Hautkönnen entstehen durch

    1. a.

      Entwässerung und Entfettung, z.B. durch

      • Grundöle,

      • oberflächenaktive Substanzen (Tenside),

      • Emulgatoren,

      • Lösungsvermittler,

      • Feuchtarbeit: mehr als zwei Stunden pro Schicht Arbeiten im feuchten Milieu, Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen, häufiges Händewaschen,

      • Wasser,

      • Produkte mit dem R-Satz 66 "Wiederholter Kontakt kann zu spröder und rissiger Haut führen".

    2. b.

      Irritationen, z.B. durch

      • zu hohe Konzentrationen wassergemischter Kühlschmierstoffe,

      • Eintrocknen bzw. Aufkonzentrieren von wassergemischten Kühlschmierstoffen auf Haut und Kleidung (Bildung von "Sekundärkonzentrat"),

      • Kontakt der Haut mit eingetrockneten und somit aufkonzentrierten wassergemischten Kühlschmierstoffen auf Maschinen, Werkzeugen und Werkstücken,

      • zu hohen pH-Wert,

      • Biozide (im Falle von Überdosierungen),

      • niedrigviskose Öle (< 7 mm2/s bei 40 °C),

      • Späne und Werkstoffabrieb (auch in Putztüchern), die zu Hautverletzungen führen und dadurch das Entstehen von Hauterkrankungen begünstigen können,

      • Produkte mit dem R-Satz 38 "Reizt die Haut", z.B. Konzentrate oder bestimmte nw-KSS mit Flammpunkt unter 100 °C,

    3. c.

      sensibilisierende Stoffe, z.B. durch

      • bestimmte Biozide,

      • bestimmte Duftstoffe (Geruchsüberdecker),

      • von Werkstücken eingetragene Metall-Ionen, z.B. Cobalt-, Nickel-, Chrom-III- und Chrom-VI-Ionen,

      • Produkte mit dem R-Satz 43 "Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich".

      Angaben zu sensibilisierenden Stoffen siehe Anhang VI der EG-Verordnung 1272/2008, TRGS 401 und TRGS 907.

      Angaben zu Hautgefährdungen durch Stoffe, Tätigkeiten oder Feuchtarbeit siehe TRGS 401.

    Diese Gefährdungen der Haut können zum Auftreten eines kumulativ-subtoxischen (toxisch degenerativen) Kontaktekzems (Abnutzungsdermatose), eines toxisch-irritativen Kontaktekzems oder eines allergischen Kontaktekzems führen.

    Das kumulativ-subtoxische Kontaktekzem tritt am häufigsten auf, insbesondere bei langandauerndem Kühlschmierstoffkontakt. Diese Art des Kontaktekzems beruht auf einer Entwässerung und Entfettung der Haut und führt zur Bildung der so genannten "rauen" Haut bis zu ihrem Aufplatzen aufgrund fortgeschrittener Schädigung.

    In den meisten Fällen ist dieses Ekzem durch geeignete Schutzmaßnahmen (in der Regel Hautschutz) zu vermeiden. Es entwickelt sich ansonsten früher oder später bei den meisten Exponierten; d.h. sowohl bei hautgesunden als auch in besonderem Maße bei hautempfindlichen Personen.

    Das toxisch-irritative Kontaktekzem beruht auf der Einwirkung akut reizender Substanzen,

    z.B. Hautkontakt zu KSS-Konzentrat und Sekundärkonzentrat, Biozid-Überdosierung, falscher Einsatz von Systemreinigern. Es entwickelt sich zwingend bei jedem Menschen, wenn die Konzentration bzw. Dosis hoch genug ist. Das toxisch-irritative Kontaktekzem hat häufig unfallartigen Charakter.

    Sekundärkonzentrat entsteht, wenn wassergemischte Kühlschmierstoffe eintrocknen, z.B. auf der Haut oder auf durchnässter Arbeitskleidung.

    Im Vergleich zur Abnutzungsdermatose tritt das allergische Kontaktekzem weitaus seltener auf. Es beruht auf der Überempfindlichkeit (Sensibilisierung) einzelner Personen gegen einen bestimmten Stoff. Welche Personen allergisch reagieren werden, ist nicht vorhersehbar. Diese Ekzemform ist in der Regel durch persönliche Schutzmaßnahmen nicht zu vermeiden.

    Bei Personen, die an einer angeborenen Überempfindlichkeit der Haut gegenüber Alltagsbelastungen leiden (Neurodermitiker, Atopiker), können Kühlschmierstoffe die Ekzembereitschaft steigern.

    Siehe auch Information "Hautschutz in Metallbetrieben" (BGI 658).

  2. 2.

    Gefährdungen innerer Organe oder der Atemwegekönnen entstehen durch Hautresorption von Kühlschmierstoffbestandteilen oder Einatmen von Kühlschmierstoff-Dampf und -Aerosolen oder Verschlucken von Kühlschmierstoffen und hängen z.B. ab von der

    • Konzentration von Kühlschmierstoff-Dämpfen und Aerosolen in der Atemluft,

    • Konzentration krebserzeugender Stoffe, z.B. Nickeloxide und Beryllium, die bei der Bearbeitung spezieller Legierungen in die Kühlschmierstoff-Dämpfe und Aerosole gelangen können,

    • Konzentration krebserzeugender Nitrosamine der Kategorien 1 oder 2, die sich in wassergemischten Kühlschmierstoffen aus nitrosierbaren sekundären Aminen bilden können; siehe Technische Regeln für Gefahrstoffe "Nitrosamine" (TRGS 552) und TRGS 611,

    • Organschädigende Stoffe, die über die Haut aufgenommen werden können (Hautresorptive Stoffe), müssen entsprechend der TRGS 401 ebenfalls berücksichtigt werden.