DGUV Regel 114-001 - Haltung von Wildtieren (bisher: BGR/GUV-R 116)

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Abschnitt 4, 4 Zeitpunkt der Anwendung
Abschnitt 4
Haltung von Wildtieren (bisher: BGR/GUV-R 116)
Titel: Haltung von Wildtieren (bisher: BGR/GUV-R 116)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 114-001
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 4 – 4 Zeitpunkt der Anwendung

Diese Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz ist anzuwenden ab Januar 2005, soweit nicht Inhalte dieser Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind.

Sie ersetzt die "Sicherheitsregeln für die Haltung von Wildtieren" (GUV-R 116, bzw. BGR 116) vom April 1992.