DGUV Regel 114-001 - Haltung von Wildtieren (bisher: BGR/GUV-R 116)

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Abschnitt 3.5.1, 3.5 Gefährdungen durch Umgebungsbedingungen...
Abschnitt 3.5.1
Haltung von Wildtieren (bisher: BGR/GUV-R 116)
Titel: Haltung von Wildtieren (bisher: BGR/GUV-R 116)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Regel 114-001
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.5.1 – 3.5 Gefährdungen durch Umgebungsbedingungen
3.5.1 Beleuchtung

Es ist sicherzustellen, dass zu begehende Innengehege ausreichend beleuchtet werden können.

Bei künstlicher Beleuchtung werden folgende mittlere Beleuchtungsstärken empfohlen:

  • Innengehege 50 lux

  • Nachttierhäuser 1 lux