DGUV Regel 107-001 - Betrieb von Bädern

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Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

Beckenkopf im Sinne dieser DGUV Regel ist das Bauteil zwischen Beckenumgang und Beckenwand und umfasst unter anderem

  • Überlaufkante,

  • Handfasse,

  • Rinnensystem zur Abführung des Oberflächenwassers,

  • Rinnenabdeckung.

Befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.

Siehe Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 "Befähigte Personen".

Chlorgasausbruch ist bei Verwendung von Chlorgas das Freiwerden größerer Chlorgasmengen. Ein Chlorgasausbruch kann z. B. bei Undichtigkeiten an der Chlorungseinrichtung auftreten.

Chlorgasaustritt ist bei Verwendung von Chlorgas das unbeabsichtigte Freiwerden geringer Chlorgasmengen. Ein Chlorgasaustritt kann z. B. beim Flaschenwechsel auftreten.

Chlorgasbehälter ist der Oberbegriff für Chlorgasflaschen und Chlorgasfässer.

Chlorgasbeseitigungseinrichtung ist eine Einrichtung, die im Falle eines Chlorgasausbruchs bei Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas das austretende Chlorgas sicher und wirksam beseitigt.

Chlorgasführende Teile sind die Teile einer Chlorungseinrichtung unter Verwendung von Chlorgas, aus denen bedingt durch den Überdruck beim Öffnen oder bei Leckagen Chlorgas entweichen kann.

Chlorgasräume sind Räume, in denen sich chlorgasführende Teile von Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas befinden und Chlorgasbehälter verwendet werden.

Chlorung im Sinne dieser Regel ist der Zusatz von Chlorungschemikalien in Wasser zum Zwecke der Desinfektion sowie der Oxidation von schädlichen oder störenden Wasserinhaltsstoffen.

Chlorungschemikalien sind Gase, Feststoffe oder Lösungen, die bei Zugabe in Wasser oder durch Umsetzung mit anderen Chemikalien desinfizierend wirkende Chlorverbindungen freisetzen.

Zu den Chlorungschemikalien gehören z. B. Chlorgas, Natriumhypochloritlösung, Calciumhypochlorit, Natriumchlorit und Chlorisocyanurate. Desinfizierend wirkende Chlorverbindungen sind hypochlorige Säure und Chlordioxid.

Chlorungseinrichtungen sind der Zusammenschluss verfahrenstechnischer Einrichtungen, die zur Chlorung von Wasser verwendet werden.

Zu einer Chlorungseinrichtung gehören insbesondere:

  • In Gebrauch befindliche Behälter für Chemikalien und Chlor, z. B. Chlorgasbehälter,

  • Geräte zur Erzeugung chlorhaltiger Lösungen,

  • Misch-, Absperr-, Regel-, Dosier-, Mess- und Sicherheitseinrichtungen,

  • Leitungen.

Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas sind Einrichtungen, bei denen Chlor allein oder in Verbindung mit Natriumchlorit (Chlor/Chlorit-Verfahren) verwendet wird.

Elektrolyse-Chlorungseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Hypochloritlösung oder Chlor durch Elektrolyse einer Chloridlösung, von Salzsäure oder von chloridhaltigem Schwimmbadwasser erzeugt wird.

Freibad ist eine Anlage mit einer oder mehreren künstlichen Wasserflächen zum Baden und Schwimmen im Freien mit chemisch-physikalischer Wasseraufbereitungstechnik.

Hallenbad ist eine Anlage mit einer oder mehreren künstlichen Wasserflächen zum Baden und Schwimmen innerhalb eines Gebäudes (Dachflächen fest oder beweglich) mit chemisch-physikalischer Wasseraufbereitungstechnik.

Medizinisches Bad ist ein Bad, das für medizinische oder physiotherapeutische Anwendungen unter der Anleitung einer fachkundigen Person vorgesehen ist (für Fitness und ähnliche Aktivitäten vorgesehene Becken gelten nicht als medizinisches oder physiotherapeutisches Becken).

Schwimm- und Badeteichanlagen sind Anlagen mit einer oder mehreren künstlichen Wasserflächen zum Baden und Schwimmen im Freien mit biologisch-physikalischer Wasseraufbereitung.

Schwimmbadgeräte im Sinne dieser Regeln sind Geräte, entweder befestigt oder lose, die für den öffentlichen Gebrauch bestimmt sind. Diese Geräte können Teil der Schwimmbadtechnologie sein (z. B. Wasserein- und -abläufe), als Hilfe (z. B. Leitern) oder für den Gebrauch bei Wettbewerben oder beim Training (z. B. Startsockel, Sprunganlagen) bestimmt sein.

Verwenden ist das Gebrauchen, Verbrauchen, Aufbewahren und Lagern von Chlorgasbehältern und Chlorungschemikalien.