DGUV Grundsatz 301-003 - Prüfung und Beurteilung der Transport- und Montagesicherheit von Fertigbauteilen aus Mauerwerk

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Geräte

Zur Durchführung der Prüfungen sind notwendig

  • eine geeignete Prüfmaschine, die regelmäßig kalibriert wird, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen nach Tabelle 2 entspricht,

    Tabelle 2: Anforderungen an die Prüfmaschine
    Maximal zulässiger Wiederholungsstreubereich der Kräfte in (%) der angezeigten KraftMaximal zulässiger mittlerer Fehler der Kräfte in (%) der angezeigten KraftMaximal zulässiger Fehler in (%) der Höchstkraft des Bereiches
    1,2± 2,0± 0,2

    Die Prüfmaschine muss über eine angemessene Belastungskapazität verfügen; die verwendete Skala muss jedoch so beschaffen sein, dass die Bruchlast des Prüfkörpers bei mehr als einem Fünftel des gesamten Skalenbereiches liegt. Die Maschine muss mit einem Belastungsregler oder ähnlichem ausgerüstet sein, um die Last mit der festgelegten Geschwindigkeit aufbringen zu können.

  • ein biegesteifer Lasteinleitungsrahmen gemäß Bild 6,

  • Stahlbolzen mit einem Durchmesser dB = 28 mm aus 42 CrMo4V, DIN 17205 "Vergütungsstahlguss für allgemeine Verwendungszwecke", Werkstoff-Nr. 1.7225.