DGUV Grundsatz 301-003 - Prüfung und Beurteilung der Transport- und Montagesicherheit von Fertigbauteilen aus Mauerwerk

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Bezeichnungen

aMindestabstand
lLänge des Prüfkörpers
dBreite des Prüfkörpers = Steinbreite (Wanddicke)
hpHöhe des Prüfkörpers
tfFugendicke
hstHöhe des Steins
dBDurchmesser des verwendeten Stahlbolzens 28 mm
dlBohrlochdurchmesser 32 mm (dl = dB + 4)
FuVersagenslast (Höchstlast) in kN
FAAnhängelast in kN
zul FAzulässige Anhängelast in kN

Alle Längenmaße in mm.