DGUV Grundsatz 301-003 - Prüfung und Beurteilung der Transport- und Montagesicherheit von Fertigbauteilen aus Mauerwerk

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Abschnitt 1.3 - 1.3 Ersatzprüfverfahren

1.3.1
Zweck

Im Falle einer Stoßbeanspruchung sind besonders die Ecksteine der unteren Schicht gefährdet. Sie können beschädigt werden oder sich insgesamt lösen und herabfallen.

Mit dem nachfolgend beschriebenen Prüfverfahren können konstruktive Maßnahmen zur Erzielung einer ausreichenden Sicherheit gegen herabfallende Steine oder Teile von Steinen beurteilt werden, ohne dass eine Wand mit maximaler Länge und Höhe zur Verfügung steht.

1.3.2
Bezeichnungen

  1. l

    Länge des Prüfkörpers

  2. h

    Höhe des Prüfkörpers

  3. d

    Dicke des Prüfkörpers

  4. y

    horizontale Auslenkung

  5. z

    Höhendifferenz

1.3.3
Geräte und Hilfsmittel

(siehe hierzu Bild 4)

  • Einrichtungen zur seitlichen Fixierung des Prüfkörpers; die Führungen sollen aus Kanthölzern bestehen und müssen unverschieblich gehalten sein.

  • Massivkugel aus Stahl - Masse: m = 60 kg

  • Pendelseil.

1.3.4
Prüfkörper

1.3.4.1
Maße

  1. l:

    mindestens 1,74 m und 4 Steinlängen

  2. h:

    mindestens 1,24 m und 5 Schichten

  3. d:

    entsprechend der Wanddicke

1.3.4.2
Vorbehandlung der Mauersteine

Die Vorbehandlung der Mauersteine muss gemäß Abschnitt 9.1 der DIN 1053-1, Ausgabe November 1996, erfolgen.

1.3.4.3
Herstellung und Lagerung

Die Herstellung des Prüfkörpers aus Mauerwerk erfolgt in Anlehnung an DIN 1053-4. Sie muss der vorgesehenen Ausführungsart entsprechen.

Der Verband des Prüfkörpers ist normgerecht auszuführen. Die unterste Schicht ist bei zwei Prüfkörpern aus ganzen Steinen und gegebenenfalls bei einem Prüfkörper aus geteilten Steinen oder Sondersteinen der kleinsten zulässigen Länge an den Ecken herzustellen.

Falls durch zusätzliche konstruktive Maßnahmen zur Sicherung gegen Stoßbeanspruchung die Ecksteine an Lager- und Kopfseite flächig umschlossen werden, z. B. mit Gewebe, darf auf die Prüfung mit geteilten Steinen oder Sondersteinen verzichtet werden. Die beiden Ecksteine dürfen nicht durch Transporteinrichtungen gehalten sein.

Die zusätzlichen konstruktiven Maßnahmen zur Sicherung gegen Stoßbeanspruchung müssen im Prüfbericht umfassend beschrieben sein.

Bis zur Prüfung sind die Prüfkörper durch geeignete Maßnahmen, z. B. Abdecken mit Folien, vor zu starker Austrocknung zu schützen.

1.3.4.4
Prüfalter

Das Prüfalter beträgt vier Tage. Wird davon abgewichen, ist dies im Prüfbericht zu vermerken.

1.3.4.5
Anzahl

Die folgende Anzahl an Prüfkörpern ist jeweils zu untersuchen:

  • zwei Prüfkörper bei Ausführung mit ganzen Steinen (Variante 1/ Bild 4)

  • ein Prüfkörper bei Ausführung mit geteilten Steinen oder Sondersteinen (Variante 2/ Bild 4). Diese Variante darf gegebenenfalls entfallen; siehe Abschnitt 1.3.4.3.

1.3.5
Durchführung der Prüfung

(siehe auch Bild 4)

Der Prüfkörper wird mit dem für die Praxis vorgesehenen Transportsystem angehoben und freihängend 100 bis 150 mm zwischen die Führungshölzer eingeschwenkt. Das Spiel zwischen Prüfkörperoberfläche und Führungshölzern soll beidseitig 10 ± 5 mm betragen (siehe Bild 4).

Vor Beginn der Prüfung muss der Prüfkörper in Ruhe sein.

Die Prüfkugel wird straff am Pendel hängend so vor dem Prüfkörper eingerichtet, dass sie direkt vor diesem liegt und ganze Steine als Ecksteine bei zwei Versuchen in deren Mittelpunkt und bei zwei Versuchen in deren äußerem Viertelpunkt sowie geteilte Steine oder Sondersteine als Ecksteine in deren Mittelpunkt berührt.

Die Kugel wird, entsprechend der Abbildung in Bild 4, um das Maß y ausgelenkt. Die Auslenkung y ergibt sich in Abhängigkeit vom Maximalwert der bei den Großversuchen nach Abschnitt 1.2 Versuch 3 gemessenen Impulse, oder aus dem bei einer statistischen Auswertung ermittelten, charakteristischen Wert des zugehörigen Impulses gemäß Spalte 3 der Tabelle 1.

Das Pendelseil, welches an seinem Aufhängepunkt unverschieblich gehalten wird, muss dabei straff sein. Der Pendelradius muss 2,00 m ± 20 mm betragen (siehe Bild 4). Dann wird die Kugel losgelassen und die Stoßbelastung ausgeübt.

Anschließend wird der Prüfkörper um 180° gedreht und die Prüfung des anderen Ecksteines in gleicher Weise durchgeführt.

Bild 2: Anprallvorrichtung, unverschieblich gehalten
ccc_1064_bild02.jpg
Bild 3: Anprallvorrichtung mit Kraftmessdosen, unverschieblich
ccc_1064_bild03.jpg
Bild 4: Prüfung der Stoßbeanspruchung
ccc_1064_bild04.jpg
Tabelle 1: Auswertung der Stoßuntersuchungen
123
B (Ns)
Impuls
(gemessen)
Z (m)
Fallhöhe
(60 kg)
Y (m)
Auslenkung
(60 kg)
1100,020,25
2200,03036
3300,050,44
4400,060,50
5500,080,56
6600,100,62
7700,110,66
8800,130,71
9900,150,75
101000,160,79
111100,180,82
121200,190,86
131300,210,89
141400,230,92
151500,240,95
161600,260,98
171700,281,01
181800,291,04
191900,311,07
202000,321,09
212100,341,12
222200,361,14
232300,371,16
242400,391,18
252500,401,21
262600,421,23
272700,441,25
282800,451,27
292900,471,29
303000,491,31