DGUV Grundsatz 301-003 - Prüfung und Beurteilung der Transport- und Montagesicherheit von Fertigbauteilen aus Mauerwerk

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Abschnitt 4.7 - 4.7 Prüfbericht

Folgende Angaben sind in den Prüfbericht aufzunehmen:

  • Art und Bezeichnung der Mauersteine gemäß der einschlägigen Stoffnorm,

  • Bezeichnung des verwendeten Mauermörtels gemäß DIN 1053-1,

  • Art und Bezeichnung der Hebebänder gemäß Herstellerangaben und der gegebenenfalls geltenden einschlägigen Norm,

  • Beschreibung des Transportsystems,

  • Beschreibung der Mauerwerksprüfkörper und deren Herstellung sowie Angabe der Prüfkörpermaße,

  • Herstell- und Lagerungsbedingungen,

  • Prüfalter,

  • Mauersteinkennwerte,

  • Frisch- und Festmörtelkennwerte,

  • Kennwerte der Hebebänder,

  • Höchstlasten Fu (Einzelwerte und Kleinstwert).

  • Art des Versagens, z. B. Steinversagen, Versagen des Hebebandes,

  • zulässige Anhängelast zul FA.

Bild 10: Prüfkörper und Prüfeinrichtung (Vorschlag)
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