DGUV Grundsatz 301-003 - Prüfung und Beurteilung der Transport- und Montagesicherheit von Fertigbauteilen aus Mauerwerk

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.4 - 3.4 Verankerungsprüfkörper

3.4.1
Abmessungen

Ein Prüfkörper besteht aus einem Transportanker der in einem repräsentativen Ausschnitt einer Mauertafel (Mauerwerksprobekörper) verankert ist. Die Länge l eines Prüfkörpers muss mindestens einer Steinlänge lst entsprechen. Die Höhe des Prüfkörpers entspricht der Verankerungslänge des Transportankers.

Es dürfen mehrere Prüfkörper in einem Mauerwerksprobekörper vereint werden, wenn sich die Prüfkörper hinsichtlich der Versagenslasten und/oder der Versagensart gegenseitig nicht beeinflussen.

3.4.2
Anzahl

Je zu untersuchende Variante sind mindestens drei Verankerungsprüfkörper zu untersuchen.

3.4.3
Prüfalter

Das Prüfalter wird durch das Alter der Fertigbauteile bestimmt, an dem diese erstmalig mit dem zu prüfenden System transportiert werden sollen. Das Prüfalter ist im Prüfbericht anzugeben.

3.4.4
Herstellung und Lagerung

Die Mauerwerksprobekörper (Mauertafelausschnitte) sind in einer Prüfhalle aufzumauern. Die Bedingungen während der Herstellung und Lagerung der Mauerwerksprobekörper müssen mit denen im Herstellwerk vergleichbar sein. Weichen die Herstell- und Lagerungsbedingungen von DIN 1053-4, Ausgabe September 2003, ab, ist dies im Prüfbericht ausdrücklich zu erwähnen.

Die Mauersteine zur Herstellung der Mauerwerksprobekörper sind vor dem Vermauern so vorzubehandeln, wie dies auch im Herstellwerk vorgesehen ist. Die gegebenenfalls vorbehandelten Mauersteine müssen mit dem Mauermörtel vermauert werden, der auch für das Verfüllen der Lochkanäle verwendet wird. Wird für das Verfüllen der Lochkanäle ein gesonderter Mörtel verwendet, müssen die Mauersteine mit einem üblichen Mauermörtel vermauert werden.

Die Herstellung der Mörtel - insbesondere des Füllmörtels - ist im Prüfbericht zu beschreiben.

Die erste Steinlage der Mauerwerksprobekörper ist so zu errichten, dass die zu verfüllenden Lochkanäle von unten her frei zugänglich sind. Vor dem Verfüllen sind die Lochkanäle nach unten hin, z. B. durch ein Schalungsbrett, abzudichten, welches gegebenenfalls über eine Bohrung verfügt um die Einrichtung zur Befestigung der Messstellen hindurch zu führen.

Zwischen der Fertigstellung der Probekörper und dem Einbau der Transportanker in die Lochkanäle sollte ein praxisüblicher Zeitraum eingehalten werden.

Die Transportanker sind mittig in die dafür vorgesehenen Lochkanäle einzuführen und mit Füllmörtel zu verfüllen. Der Füllmörtel ist hierzu im Regelfall mit einem geeigneten Gefäß am oberen Ende der Lochkanäle einzufüllen und gegebenenfalls durch Stochern mit dem Transportanker zu verdichten. Zum Verdichten ist der Transportanker vertikal um mindestens 50 mm anzuheben.

Wird im Herstellwerk ein besonderes Verfahren zum Einbringen des Füllmörtels angewendet, welches mit der händischen Verfüllung nicht vergleichbar ist, ist dieses auch für die Herstellung der Prüfkörper anzuwenden und im Prüfbericht zu beschreiben.

Zur späteren Bestimmung der Mörteldruckfestigkeit im Lochkanal sind die Lochkanäle von mindestens zwei gesonderten Mauersteinen mit demselben Füllmörtel (selbe Mischung) zu verfüllen, der auch für das Verfüllen der Prüfkörper verwendet wurde. Die hierfür verwendeten Mauersteine sind in gleicher Weise vorzubehandeln, wie die Mauersteine für die Errichtung der Mauerwerksprobekörper. Sie sind bis zur Prüfung neben den Verankerungsprüfkörpern zu lagern.