Prüfbuch für Waschschleudermaschinen
(bisher: BGG 951)
(bisher ZH 1/38)
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Fachausschuss "Textil und Bekleidung" der BGZ
Stand der Vorschrift: Januar 2004
Hersteller _____________________________________
Bauart und Typ _____________________________________
Fabriknummer, Herstellungsnummer_____________________________________
Betreiber _____________________________________
Das "Prüfbuch für Waschschleudermaschinen" (ZH 1/38) vom April 1982 wurde vollständig überarbeitet und in den vorliegenden BG-Grundsatz überstellt. Neben der erforderlichen Aktualisierung wurden die Festlegungen der Rechtschreibreform sowie die seit April geltende Umstellung auf ein neues Bestellnummernsystem berücksichtigt.
Da auf Grund der zum 1. Januar 2004 in Kraft tretenden Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention (BGV A1) die Unfallverhütungsvorschriften des so genannten Maschinenaltbestandes - hierzu zählt auch die bisherige Unfallverhütungsvorschrift "Wäscherei" (VBG 7y) vom 1. April 1982, in der Fassung vom 1. Januar 1997 - außer Kraft gesetzt werden, wurden die für den sicheren Betrieb von Wäschereien weiterhin geltenden Festlegungen in eine BG-Regel "Betreiben von Wäschereien" (BGR 256) übernommen; Sie steht derzeit nur online zur Verfügung.
siehe http://www.hvbg.de/d/pages/arbeit/praev/bgvr/bgvr7.html.
Zur Prüfung und Beurteilung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen des so genannten Maschinenaltbestandes können die Texte der bisher gültigen Unfallverhütungsvorschriften auch weiterhin unter der Homepage des HVBG unter
http://www.hvbg.de/d/pages/arbeit/praev/bgvr/bgvr5.html eingesehen werden.
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BG-Grundsätze) sind Maßstäbe in bestimmten Verfahrensfragen, z. B. hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.