DGUV Grundsatz 303-001 - Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlage und Betriebsmittel" (BGV A2, VBG 4)

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anhang 3 - Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"

ccc_1048_abb01.jpg

Bestellung

für Herrn Manfred Muster

zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten mit der Befugnis, elektrische Arbeiten für das im Folgenden beschriebene und begrenzte Aufgabengebiet durchzuführen.

Dieses Aufgabengebiet bezieht sich auf das Produkt

Biegemaschine 2000

Herr Muster ist im Rahmen dieses Aufgabengebietes befähigt zur selbständigen Inbetriebnahme, Fehleranalyse und Fehlerbehebung. Arbeiten unter Spannung sind nicht erlaubt.

Es dürfen folgende Tätigkeiten ausgeführt werden:

  • Inbetriebnehmen, einschließlich der erforderlichen Prüfungen

  • Freischalten und Absichern einzelner Anlagenteile entsprechend den Fünf Sicherheitsregeln

  • Durchführen von Instandsetzungsarbeiten wie:

    • Schaltgeräte und Sensoren austauschen und einstellen

    • Antriebe und sonstige Aktoren austauschen

    • Eingeben und Ändern von Betriebsdaten

    • Wiederinbetriebnahme der o.g. Anlagen nach Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten

Die Freischaltung, Absicherung und Feststellung der ordnungsgemäßen Schutzmaßnahmen der vom Kunden zugeführten elektrischen Einspeisung muss von einer entsprechend autorisierten Elektrofachkraft erfolgen.

Herr Muster wurde für sein Aufgabengebiet ausgebildet und hinsichtlich der Abgrenzung unterwiesen. Er hat die Prüfung am 23. Juni 1995 mit Erfolg bestanden.