Abschnitt 5 - 5 Nachweis der Ausbildung
Am Ende der Ausbildung sind in einer Theorie und Praxis umfassenden Prüfung die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen. In einem Zertifikat sind die Tätigkeiten auszuführen, die Gegenstand der Ausbildung waren. Anhang 3 zeigt ein Muster für ein Zertifikat.