DGUV Grundsatz 314-004 - Sicherheitsbuch SICHER UND GESUND IN DER BINNENSCHIFFFAHRT

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Abschnitt 1 - 1. Einleitung

Dieses Sicherheitsbuch ist ein Dokument, in dem alle wichtigen Informationen eingetragen werden, die sich auf Gesundheit und Arbeitssicherheit des Mitarbeiters beziehen. Es dient zum schnellen Nachweis seiner Qualifikation bzw. Eignung. Das Sicherheitsbuch bleibt Eigentum des Mitarbeiters. Es ist an Bord mitzuführen und den Vorgesetzten bei Dienstantritt sowie auf Verlangen vorzuzeigen.

Beim Wechsel des Arbeitgebers oder der Heimatanschrift ist darauf zu achten, dass in den entsprechenden Kapiteln 3 oder 4 die notwendigen Änderungen durchgeführt werden.

Wenn im Sicherheitsbuch kein Platz für weitere Eintragungen vorhanden ist, fordert der Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber ein neues an und lässt die aktuellen Einträge übertragen. Die Sicherheitsbücher eines Mitarbeiters werden laufend durchnummeriert. Die vorherigen Sicherheitsbücher verbleiben beim Mitarbeiter und werden ebenfalls an Bord mitgeführt.

Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden vom Arzt mit Datum eingetragen. Sie ersetzen nicht die von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Formulare.

Sicherheitslehrgänge, die sich auf die berufliche Tätigkeit des Mitarbeiters beziehen, werden von der Ausbildungsstätte (z. B. Berufsgenossenschaft) mit Thema und Datum eingetragen.

Diese Untersuchungen und Lehrgänge können auch vom Unternehmer oder seinem Beauftragten nachgetragen werden, wenn die Originaldokumente vorgelegt werden.

Betriebliche Lehrgänge und Seminare, die sich auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der beruflichen Tätigkeit des Mitarbeiters beziehen und für die Nachweise ausgestellt werden, müssen vom Unternehmer oder seinem Beauftragten in das Sicherheitsbuch eingetragen werden.