DGUV Grundsatz 301-001 - Grundsätze für die Prüfung von Belagteilen in Fang- und Dachfanggerüsten sowie von Schutzwänden in Dachfanggerüsten

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Prüfstellen

Die Versuche sind von einer der nachfolgend genannten Prüfstellen durchzuführen:

  • Berufsgenossenschaftliches Institut

    für Arbeitssicherheit - BIA,

    Alte Heerstraße 111,

    53757 Sankt Augustin

  • Fachausschuß "Bau" der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale

    für Sicherheit und Gesundheit - BGZ,

    Arbeitskreis "Bauarbeiten und Gerüste",

    Hildesheimer Straße 309

    30519 Hannover

  • FMPA Baden-Württemberg,

    Pfaffenwaldring 4,

    70569 Stuttgart

  • Versuchsanstalt für Stahl, Holz und Steine

    der Universität Karlsruhe,

    Kaiserstraße 12,

    76128 Karlsruhe

  • MPA für das Bauwesen der TU München,

    Arcisstraße 21,

    80333 München.