Abschnitt 2.2 - 2.2 Systemgebundene Belagteile aus Holz
2.2.1
Systemgebundene Belagteile aus Holz müssen bei einer Stützweite bis 2,60 m einen Querschnitt von mindestens 29 cm x 4,5 cm aufweisen. Sie müssen
Sortierklasse S 13 nach DIN 4074-1 entsprechen, wenn sie aus Massivholzbohlen bestehen
oder
Sortierklasse S 10 nach DIN 4074-1 entsprechen, wenn sie aus Brettschichtholz nach DIN 1052-1 hergestellt sind. Abweichend von DIN 1052-1 dürfen auch Belagteile verwendet werden, die aus mindestens drei einzelnen Bohlen oder Kanthölzern mit einer Breite bzw. Höhe von höchstens 12,0 cm bestehen und blockiert sind. Art und Qualität der Verleimung müssen DIN 1052-1 entsprechen.
2.2.2
Systemgebundene Belagteile aus Holz müssen bei einer Stützweite von mehr als 2,60 m bis 3,10 m aus Brettschichtholz nach DIN 1052-1 hergestellt sein. Abweichend von DIN 1052-1 dürfen auch Belagteile verwendet werden, die aus mindestens drei einzelnen Bohlen oder Kanthölzern mit einer Breite bzw. Höhe von höchstens 12,0 cm bestehen und blockiert sind. Art und Qualität der Verleimung müssen DIN 1052-1 entsprechen. Die Bohlen oder Kanthölzer müssen einen Mindestquerschnitt von
29 cm x 5,0 cm in der Sortierklasse S 13
oder
29 cm x 4,8 cm in der Sortierklasse MS 10
aufweisen.
Systemgebundene Belagteile aus Holz sind solche, die mit Einhängebeschlägen so in ihre Auflagerkonstruktion eingehängt werden, daß sie gegen waagerechtes Verschieben gesichert sind.
Bei anderen Verleimungs- oder Verbindungsarten ist hierfür der Nachweis der Brauchbarkeit zu erbringen. Zur Beurteilung der Sortierklasse ist der Gesamtquerschnitt der Bohle maßgeblich.