DGUV Grundsatz 301-001 - Grundsätze für die Prüfung von Belagteilen in Fang- und Dachfanggerüsten sowie von Schutzwänden in Dachfanggerüsten

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Abschnitt 8 - 8 Versuchsbericht

Die Prüfstelle hat einen Versuchsbericht anzufertigen, in dem die stichprobenartigen Überprüfungen der Versuchsgegenstände bezüglich Abmessungen und Werkstoff sowie die Ergebnisse der Fall- oder Abrollversuche mit kurzer Dokumentation festgestellter bleibender Verformungen und sichtbarer Schäden enthalten sind. Bei Versuchen mit Holzbauteilen nach DIN 4074-1 ist im Versuchsbericht die vorhandene Ästigkeit zu dokumentieren.