Abschnitt 7.3 - 7.3 Versuchsauswertung
Die Tragfähigkeit gilt als ausreichend, wenn der walzenförmige Körper nach den Fallversuchen von der Schutzwand gehalten wird. Bleibende Verformungen sind an allen Teilen zulässig.
Die Tragfähigkeit gilt als ausreichend, wenn der walzenförmige Körper nach den Fallversuchen von der Schutzwand gehalten wird. Bleibende Verformungen sind an allen Teilen zulässig.