DGUV Grundsatz 308-001 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern

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Abschnitt 6.4 - 6.4 Technische Ausstattung

Für den theoretischen Teil der Qualifizierung sollten folgende Einrichtungen zur Verfügung stehen:

  • Tafel oder Flipchart

  • Pinwand

  • Beamer

  • PC/Laptop

Für den praktischen Teil der Qualifizierung sollten je Gruppe folgende Einrichtungen zur Verfügung stehen:

  • ein Flurförderzeug (geprüft und mängelfrei)

  • Paletten in ausreichender Anzahl

  • Verkehrsleitkegel

Abhängig von den Fahrübungen sollten zusätzlich zur Verfügung stehen:

  • Regale

  • Laderampe

  • schiefe Ebene