DGUV Grundsatz 308-001 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Anzahl der Qualifizierenden und Teilnehmenden

Pro Lehrgang sollte die Anzahl der Teilnehmenden 20 Personen nicht überschreiten.

Das Verhältnis Qualifizierende/Teilnehmende sollte 1:12 nicht unterschreiten.

Im praktischen Teil der Qualifizierung sollten die Teilnehmenden in kleinere Gruppen aufgeteilt werden. Dann sind ggf. zusätzliche Qualifizierende erforderlich.