DGUV Grundsatz 309-003 - Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern

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Anhang 1 - In die Unterweisung einzubeziehende berufsgenossenschaftliche Schriften

In die Unterweisung sind folgende - schwerpunktmäßig aufgeführte - berufsgenossenschaftliche Schriften einzubeziehen:

BG-Regeln:

  • Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien (BGR 150)

  • Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen (BGR 151)

  • Gebrauch von Anschlag-Faserseilen (BGR 152)

  • Hochziehbare Personenaufnahmemittel (BGR 159)

  • Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500), insbesondere Kapitel 2.8 "Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb"

  • Richtlinien für Funkfernsteuerungen von Kranen (ZH 1/547)

BG-Informationen:

  • Kranführer (BGI 555),

  • Anschläger (BGI 556),

  • Sicherer Umgang mit LKW-Ladekranen (BGI 610)

  • Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen (Kartensatz in Kunststoffhülle) (BGI 622),

  • Sicherer Betrieb von gleislosen Fahrzeugkranen (BGI 672)

  • Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern (BGI 873)

Es ist zweckmäßig, in die Unterweisung weitere einschlägige Regeln der Technik einzubeziehen.