DGUV Grundsatz 315-201 - Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten

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Abschnitt 2.7 - 2.7 Beurteilung der Ergebnisse einer Beleuchtungsplanung

  • Ermittlung der Vorgaben zur Beleuchtungsplanung (u. a. Arbeitsplatz, Tätigkeiten, Angaben zu Lampen und Leuchten, Leuchtenanordnung, Wartungsplan, Beleuchtungsart (direkt, direkt/indirekt, indirekt), Reflexionsgrade, Fenster und Dachoberlichter, Sonnen- und Blendschutz).

  • Beleuchtungskonzepte

    (u. a. raumbezogene Beleuchtung, auf den Bereich des Arbeitsplatzes bezogene Beleuchtung, teilflächenbezogene Beleuchtung).

  • Prüfung der Ergebnisse der Beleuchtungsplanung

    (Anforderungen der ASR A3.4 "Beleuchtung" und Empfehlungen aus den Informationen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger).

  • Wartungs- bzw. Planungsfaktor

    (Wartungsintervall, Verschmutzung, Lebensdauer, Alterung).