DGUV Grundsatz 314-002 - Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal
Abschnitt 2.4 - 2.4 Motor und Antrieb
Der Kraftstoffbehälter und der Zusatzmittel-Behälter sind ausreichend gefüllt.
Der Ölstand des Motors ist ausreichend.
Der Kühlflüssigkeitsstand ist ausreichend (im Winter: Frostschutz).
Das Kraftstoffsystem ist ohne erkennbare Kraftstoffverluste (Tropfen, Lache).
Der Motor und der Antrieb sind ohne erkennbare Ölverluste (Tropfen, Lache).
Zugängliche Keilriemen haben keine erkennbaren Schäden und Abnutzungen.