DGUV Grundsatz 314-002 - Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal
Abschnitt 2.3.1 - 2.3 Bremsanlage
2.3.1 Hydraulische Bremse
Der Bremsflüssigkeitsstand ist ausreichend.
Das hydraulische Bremssystem ist dicht:
Anhaltendes Niedertreten des Bremspedals führt nicht zum Nachgeben des Pedals.
Die ABV-/ABS-Kontrolleinrichtung zeigt keine Störung an.
Bremsprobe: Die Bremswirkung ist gleichmäßig und ausreichend.