DGUV Grundsatz 314-002 - Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal

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Abschnitt 2.7 - 2.7 Führerhaus

  • Die Hupe ist funktionsfähig.

  • Die Kontrollleuchten (z. B. Fernlicht, Fahrtrichtungsanzeiger, Warnblinkanlage) sind funktionsfähig.

  • Alle Spiegel sind unbeschädigt, richtig eingestellt und sauber.

  • Die Scheibenwischer sind unbeschädigt und das Wischfeld zeigt keine Schlieren/Streifen.

  • Das Sichtfeld für den Fahrzeugführer ist nicht durch Gegenstände im Führerhaus beeinträchtigt.

  • Die Scheiben sind unbeschädigt, eisfrei, außen und innen sauber.

  • Die Scheinwerfer- und die Scheibenwaschanlage sind funktionsfähig (Behälter gefüllt, im Winter mit Frostschutzmittel versehen und Anlage durchgepumpt).

  • Die Lüftungsanlage ist funktionsfähig.

  • Das Lenkrad, der Fahrersitz und die Kopfstütze sind richtig eingestellt.

  • Die Sicherheitsgurte sind unbeschädigt und funktionsfähig.

  • Die Sicherungen an Liegeplätzen sind vorhanden und funktionsfähig.

  • Die Fußmatten und die Teppiche sind gegen Verrutschen gesichert; die Pedalwege sind frei.

  • Das EG-Kontrollgerät ist funktionsfähig und richtig eingestellt: beschriftetes Schaublatt/Fahrerkarte ist eingelegt.