DGUV Grundsatz 314-002 - Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal
Abschnitt 2.5 - 2.5 Lenkanlage
Das Lenkspiel (toter Gang am Lenkrad) hält sich in Geradeausstellung in den vom Fahrzeughersteller angegebenen Grenzen.
Die Lenkung ist bei laufendem Motor leichtgängig und ohne ungewöhnliche Geräusche.
Der Ölstand in der Servo-/Hydrolenkung ist ausreichend.