
Grundsätze für die Prüfung maschinentechnischer Einrichtungen in Bühnen und Studios (bisher: BGG/GUV-G 912)
Abschnitt 3.1 – Bereitstellung maschinentechnischer Einrichtungen
Die Bereitstellung beinhaltet alle Maßnahmen, um den Beschäftigten sichere und geeignete maschinentechnische Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, einschließlich der erforderlichen Prüfungen.
Sie umfasst u.a. die Auswahl (siehe hierzu Abschnitt 1) und Beschaffung (kaufen, leasen, mieten, leihen, Mitbenutzung, Eigenbau) von maschinentechnischen Einrichtungen.
Jede Beschaffung führt zu einer Übergabe an den Auftraggeber und wird durch eine formale und technische Abnahme sowie die Aushändigung der erforderlichen Dokumentation abgeschlossen. Gegebenfalls wird auch eine Einweisung (z. B. Hersteller oder Vermieter) in die bestimmungsgemäße Benutzung durchgeführt.
Bevor maschinentechnische Einrichtungen erstmalig benutzt werden, sind besondere Prüfungen der sicherheitsrelevanten Merkmale erforderlich:
Beim Hersteller / vor dem In-Verkehr-Bringen (siehe hierzu Abschnitt 3.1.1).
Vor der ersten Inbetriebnahme (siehe hierzu Abschnitt 3.1.2).