DGUV Grundsatz 315-390 - Grundsätze für die Prüfung maschinentechnischer Einrichtungen in Bühnen und Studios

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Zulassung zur fachlichen Prüfung

Der Antrag auf Zulassung zur fachlichen Prüfung kann bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Präventionsfeld "Bühnen und Studios", gestellt werden.

Im Antrag ist der entsprechende Ermächtigungsumfang AB1 oder AB2 zu benennen. Dem Antrag sind die in der Verfahrensordnung geforderten Nachweise beizufügen.

Über die Zulassung zur Anhörung entscheidet die VBG als ermächtigende Stelle im Einvernehmen mit dem Ausschuss für die Ermächtigung von Sachverständigen des Sachgebiets "Bühnen und Studios" des Fachbereichs Verwaltung der DGUV.