DGUV Grundsatz 315-390 - Grundsätze für die Prüfung maschinentechnischer Einrichtungen in Bühnen und Studios

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Abschnitt 6.1 - 6.1 Verfahren zur Ermächtigung von Sachverständigen

Die Ermächtigung von Sachverständigen erfolgt nach der Verfahrensordnung der VBG.

Bei Zulassung wird zwischen der VBG als ermächtigende Stelle und den Teilnehmenden eine schriftliche Vereinbarung geschlossen. Die Teilnehmenden erklären damit ihr Einverständnis mit der Verfahrensordnung einschließlich der Möglichkeit eines Widerrufs der Ermächtigung. Die Anhörung (fachliche Prüfung) wird durch das Sachgebiet "Bühnen und Studios" des Fachbereichs Verwaltung der DGUV sichergestellt.

Die Ermächtigung von Sachverständigen beinhaltet eine Anhörung der erforderlichen Befähigung in Form einer schriftlichen Prüfung. Mit der bestandenen Prüfung erfolgt der Nachweis besonderer Kenntnisse zur Prüfung und Begutachtung maschinentechnischer Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik für den jeweiligen Ermächtigungsumfang.