DGUV Grundsatz 310-001 - Qualifizierung von Aufsichtführenden im Zeltbau

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Abschnitt 3 - 3 Anforderungen an die Teilnehmenden

Die Aufsicht beim Auf- und Abbau und bei Verladearbeiten von Großzelten entsprechend diesem DGUV Grundsatz dürfen nur dazu geeignete und befähigte Personen führen, die die erforderlichen Kenntnisse haben. Dazu gehört z. B., dass sie

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  • ausreichende Kenntnisse hinsichtlich des Auf- und Abbaus und der Verladung von Zelten haben,

  • mindestens zwei Jahre Tätigkeit oder eine 20-malige Teilnahme beim Auf- und Abbau von Großzelten nachweisen können,

  • die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften kennen,

  • an einer Ausbildung nach diesem DGUV Grundsatz erfolgreich teilgenommen haben,

  • geistig und charakterlich geeignet sind und es anzunehmen ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Von den ausgewählten Personen wird insbesondere erwartet, dass sie zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig handeln und Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge haben.

Vor Ausbildungsteilnahme müssen die Teilnehmenden die nach diesem DGUV Grundsatz erforderlichen fachlichen Kenntnisse hinsichtlich des Auf- und Abbaus sowie der Verladung erlangt und die praktischen Tätigkeiten absolviert haben.